Surfen
im Internet Einem Arbeitnehmer, der am Arbeitsplatz im Internet surft, kann unter Umständen fristlos gekündigt werden. Dies
geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Hannover hervor. Danach die
fristlose Kündigung eines Mitarbeiters rechtens, der während der
Arbeitszeit Dateien mit pornografischem Inhalt auf den betrieblichen PC
aus dem Internet heruntergeladen hatte. Darüber hinaus hatte er eine
anzügliche Homepage von seinem Dienst-PC aus in das World Wide Web
gestellt. Das private Surfen war ihm vom Arbeitgeber in einer
Betriebsvereinbarung untersagt worden. |