Surfen im Internet
Einem Arbeitnehmer, der am Arbeitsplatz im Internet surft, kann unter Umständen fristlos gekündigt werden.

Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Hannover hervor. Danach die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters rechtens, der während der Arbeitszeit Dateien mit pornografischem Inhalt auf den betrieblichen PC aus dem Internet heruntergeladen hatte. Darüber hinaus hatte er eine anzügliche Homepage von seinem Dienst-PC aus in das World Wide Web gestellt. Das private Surfen war ihm vom Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung untersagt worden.

In einem anderen Fall hatte das Arbeitsgericht in Wesel eine Kündigung abgelehnt. In der Begründung hieß es, Arbeitgeber müssten ein ausdrückliches Verbot aussprechen und einen Verstoß dagegen zunächst mit einer Abmahnung rügen. Andernfalls könnten die Arbeitnehmer sogar von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung ausgehen.