kündigungen

Kündigungen: „Die Analyse ...weist darauf hin, dass die Anzahl der besser ausgebildeten Mitarbeiter langsamer als die von weniger ausgebildeten angepasst werden.“ Lit.dok. 99/2000-1, a-544.

Kündigungskosten: „Hiring costs, which unclude recruiting and training, range between 2,0 and 2,6 months of labour costs, firing costs range from less than half a monthly labour cost to 20 months of labour costs in case of conflict.“  Lit.dok. 99/2000-1, a-95.

aus: Literaturdokumentation zur Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Hrsg. von der Bundesanstalt für Arbeit, div. Jhrg.

WSI und Infratest 2003 über Kündigungen
"In 40 Prozent aller Fälle kündigen die Beschäftigten ihr Arbeitsverhältnis selbst. Nur in 32 Prozent der Fälle geht die Kündigung von den Unternehmen aus. Lediglich elf Prozent dieser Kündigungen ziehen Klagen vor den Arbeitsgerichten nach sich. Bezogen auf die Gesamtzahl aller »Jobwechsler« pro Jahr machen diese Fälle gerade einmal etwa 3,5 Prozent aus. Und weniger als die Hälfte der Kläger, nämlich 46 Prozent, erwirken vor Gericht eine Abfindung.

Bezogen auf alle jährlich aufgelösten Beschäftigungsverhältnisse kommt nur jeder Fünfzigste nach Ausscheiden aus seiner Firma in den Genuss einer Abfindung. Auch die Höhe der Abfindungen fällt bei weitem geringer aus, als die Unternehmerseite weiszumachen versucht. WSI und Infratest fanden heraus: 37 Prozent aller gezahlten Abfindungen betragen bis zu drei Monatsgehälter. In nur 21 Prozent aller Fälle liegen die Abfindungen zwischen drei und sechs, in weiteren 21 Prozent zwischen sechs und zwölf und in lediglich 19 Prozent aller Fälle bei zwölf und mehr Monatsgehältern. Nur jeder zweihundertste Beschäftigte erhält beim Ausscheiden aus dem Betrieb eine Abfindung von einem Jahresgehalt oder mehr.

Auch mit dem Ammenmärchen von der »Einstellungsbarriere« des Kündigungsschutzes ab sechs Beschäftigten im Betrieb rechnet die Studie nüchtern ab. Tatsache ist: Die Personalfluktuation in kleinen und mittelgroßen Betrieben ist immer – unabhängig vom Kündigungsschutz – größer als in Großunternehmen. Die sogenannte Labour-Turnover-Rate (das Verhältnis der jährlichen Jobwechsler zur Gesamtzahl der Beschäftigten) liegt bei Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten bei 19 Prozent und nimmt mit jedem weiteren Beschäftigten kontinuierlich ab. Von 16 Prozent in Betrieben mit sechs bis neun Beschäftigten sinkt die Rate auf schließlich neun Prozent in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten. Betrachtet man nur die Kündigungen von Unternehmerseite, sinkt auch hier die Rate kontinuierlich von 3,5 Prozent in Betrieben bis fünf Beschäftigte auf 0,5 Prozent in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten ab.“ aus: Junge Welt, 3.4.2003