Öffentlicher Dienst

1. Öffentlicher Dienst als Arbeitgeber:
"Derzeit beschäftigt der öffentliche Dienst mit etwa 1,3 Millionen Beamten und Angestellten rund 30 % aller Akademiker in Deutschland." LitDokAB 1998/99 a-1126.

"Bis zu 30 % der Stellen müssen bei den Gebietskörperschaften abgebaut werden. Vermutlich geschieht das durch Auslagerung auf private Anbieter." LitDokAB 1998/99 a-1126.

1995:"Durch die Privatisierung der drei Postunternehmen verringerte sich die Beschäftigtenzahl gegenüber dem Vorjahr um knapp 600.000, aufgrund des Stellenabbaus um weitere 118 000, so dass am 30. Juni 1995 noch 5,4 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gezählt wurden." LitDokAB 1998/99 b-760.
1998: "Mitte 1998 (waren) 6,4 Mill. Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt ..., 117.000 weniger als ein Jahr zuvor. 5,1 Mill. waren Vollzeit- und 1,3 Mill. Teilzeitkräfte. Die Frauenquote lag knapp über 50 Prozent."  LitDokAB S 4 (1999-2003), Nr. 1-12.

2000: "Mitte 2000 (waren) 6,3 Mill. Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt ..., 60.000 weniger als ein Jahr zuvor. Einem Rückgang der Vollarbeitsplätze stand ein Anstieg der Teilzeitarbeitsplätze gegenüber. In Altersteilzeit befanden sich 58000 Beschäftigte." LitDokAB S 4 (1999-2003), Nr. 1-11.
2001: "Mitte 2001 (waren) 6,0 Mill. Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt ..., 260.000 weniger als ein Jahr zuvor. Hauptursache hierfür war die Abgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Deutschen Telekom AG. Damit ist diese aus dem Kreis der öffentlichen Arbeitgeber ausgeschieden." LitDokAB S 4 (1999-2003), Nr. 1-32.

1.1 Davon Öffentlicher Dienst des Bundes:
"am 30. Juni 1992 waren 1,9 Millionen Mitarbeiter im Bundesdienst erfasst... Der Frauenanteil hat sich auf 31 % erhöht." LitDokAB 1993/94 a-2237.
Daten und Zitate aus: Literaturdokumentation zur Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Hrsg. von der Bundesanstalt für Arbeit, div. Jhrg.

2. Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes sind überwiegend unproduktive Lohnarbeiter, die nicht zur Arbeiterklasse zählen.
Wer keine eigenen Produktionsmittel besitzt, muss vom Verkauf seiner Arbeitskraft leben. Aber nicht alle diese Lohnarbeiter gehören zur Lohnarbeiterklasse.
In Übereinstimmung mit A. Smith schrieb Marx: "Nur die Arbeit, die Kapital produziert, ist produktive Arbeit." (K. Marx, Theorien über produktive und unproduktive Arbeit, MEW 26.1, 126.)
Zur unproduktiven, aber lohnabhängigen Bedientenklasse zählte Marx alle Staatsdiener mit Machtfunktionen. Im "Kapital? rechnete Karl Marx "Regierung, Pfaffen, Juristen, Militär usw." (K. Marx, Kapital I, MEW 23, 469.) ausdrücklich aus der produktiven Lohnarbeiterklasse heraus. Und Marx zitierte zustimmend A. Smith: "So sind zum Beispiel der Souverain (= König) mit allen seinen Justizbeamten und Offizieren, die ihm unterstehen, die ganze Armee und Flotte unproduktive Arbeiter ... und werden von einem Teil des jährlichen Produkts des Fleißes anderer Leute erhalten." K. Marx, Theorien über den Mehrwert I., MEW 26.1, 273.

Eine Ausnahme bilden die Öffentlichen Bediensteten bei der Post/Telekom, der Bahn, dem Nahverkehr usw.: "Alle allgemeinen, gemeinschaftlichen Bedingungen der Produktion - solange ihre Herstellung durch das Kapital als solches, unter seinen Bedingungen noch nicht geschehen kann - werden daher bestritten aus einem Teil der Revenue des Landes - der Regierungskasse, und die Arbeiter erscheinen nicht als produktive Arbeiter, obgleich sie die Produktivkraft des Kapitals vermehren." K. Marx, Grundrisse, 432. Diese Arbeiter sind - gesellschaftlich gesehen - also produktive Arbeiter, auch wenn sie nicht produktiv sind für einzelne Kapitalisten. Marx fasste sie unter das "Staatskapital":  "soweit Regierungen produktive Lohnarbeit in Bergwerken, Eisenbahnen etc. anwenden, (fungieren sie) als industrielle Kapitalisten ..." K. Marx, Kapital II. MEW 24, 101.

Zu Marx Zeiten wurden die Staatsdiener noch hauptsächlich durch Besteuerung der Reichen bezahlt. Dass heute die Lohnarbeiter die Staatsmacht durch Lohn- und Verbrauchssteuern weitgehend mitfinanzieren, ist nur ein doppeltes Ärgernis und bewirkt keineswegs, dass Legislative und Exekutive, dass Parlamentarier, Richter, Polizisten oder Professoren auf Seiten der Lohnarbeiter stehen. Die Erhaltung und der Ausbau des Staatsapparates fügt der "direkten ökonomischen Ausbeutung eine zweite Ausbeutung des Volkes hinzu." (K. Marx, Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, 540.)
Dabei werden die "Gebildeten der Massen" gerne "in die unteren Stellen der Hierarchie" (K. Marx, Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, 544.) aufgenommen: "Je mehr eine herrschende Klasse fähig ist, die bedeutendsten Männer der beherrschten Klasse in sich aufzunehmen, desto solider und gefährlicher ist ihre Herrschaft." (K. Marx, Kapital III, MEW 25, 614.) Willy Brandt kam darum zu dem Schluss, dass der Berufsverbot-Erlass sein größter politischer Fehler war.
Die höheren Stellen des Staates sind in der Regel den Bourgeoiskindern und ihrer Klientel vorbehalten. So ergänzt die herrschende Klasse "in der Form von Staatsgehalten, was sie nicht in der Form von Profiten, Zinsen, Renten und Honoraren einstecken kann." (K. Marx, Der achtzehnte Brumaire ..., MEW 8, 151.) Sie kann dann wie ein Ministerpräsident Biedenkopf ihr Luxusleben samt Bediensteten aus dem Steuersäckel bezahlen.

Marx nahm an, dass die lohnabhängige Bedientenklasse - einschließlich der Staatsdiener - im Kapitalismus anwächst: "Endlich erlaubt die außerordentlich erhöhte Produktivkraft in den Sphären der großen Industrie, begleitet, wie sie ist, von intensiv und extensiv gesteigerter Ausbeutung der Arbeitskraft in allen übrigen Produktionssphären, einen stets größeren Teil der Arbeiterklasse unproduktiv zu verwenden ..." (K. Marx, Kapital I, MEW 23, 469.)

Die gesamte Beamtenschaft ist in sich ein Hindernis für die Emanzipation der Gesellschaft. Ihre hoheitlichen, bevormundenden Funktionen werden ganz verschwinden und damit verschwindet dieser ganze Personenkreis der Berufsbeamten und Berufspolitiker.
Gesellschaftliche Funktionen wie Gesundheitswesen und Bildungswesen, die für die Gesellschaft nützlich sind, werden von behördlicher Bevormundung befreit, d.h. unter die direkte Kontrolle des Volkes gestellt werden.
Wal Buchenberg, 20.11.2001