Öffentlicher Dienst
1. Öffentlicher Dienst als
Arbeitgeber:
"Derzeit beschäftigt der öffentliche Dienst mit etwa
1,3 Millionen Beamten und Angestellten rund 30 % aller Akademiker in
Deutschland." LitDokAB 1998/99 a-1126.
"Bis zu 30 % der
Stellen müssen bei den Gebietskörperschaften abgebaut werden. Vermutlich
geschieht das durch Auslagerung auf private Anbieter." LitDokAB 1998/99
a-1126.
1995:"Durch die Privatisierung der drei
Postunternehmen verringerte sich die Beschäftigtenzahl gegenüber dem
Vorjahr um knapp 600.000, aufgrund des Stellenabbaus um weitere 118 000,
so dass am 30. Juni 1995 noch 5,4 Millionen Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes gezählt wurden." LitDokAB 1998/99 b-760.
1998: "Mitte
1998 (waren) 6,4 Mill. Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern
beschäftigt ..., 117.000 weniger als ein Jahr zuvor. 5,1 Mill. waren
Vollzeit- und 1,3 Mill. Teilzeitkräfte. Die Frauenquote lag knapp über 50
Prozent." LitDokAB S 4
(1999-2003), Nr. 1-12.
2000: "Mitte 2000 (waren) 6,3 Mill. Menschen bei
den öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt ..., 60.000 weniger als ein Jahr
zuvor. Einem Rückgang der Vollarbeitsplätze stand ein Anstieg der
Teilzeitarbeitsplätze gegenüber. In Altersteilzeit befanden sich 58000
Beschäftigte." LitDokAB S 4 (1999-2003), Nr. 1-11. 2001: "Mitte
2001 (waren) 6,0 Mill. Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern
beschäftigt ..., 260.000 weniger als ein Jahr zuvor. Hauptursache hierfür
war die Abgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Deutschen
Telekom AG. Damit ist diese aus dem Kreis der öffentlichen Arbeitgeber
ausgeschieden." LitDokAB S 4 (1999-2003), Nr. 1-32.
1.1 Davon
Öffentlicher Dienst des Bundes: "am 30. Juni 1992 waren 1,9
Millionen Mitarbeiter im Bundesdienst erfasst... Der Frauenanteil hat sich
auf 31 % erhöht." LitDokAB 1993/94 a-2237. Daten und Zitate aus:
Literaturdokumentation zur Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Hrsg. von der
Bundesanstalt für Arbeit, div. Jhrg.
2. Die Beschäftigten
des Öffentlichen Dienstes sind überwiegend unproduktive Lohnarbeiter, die
nicht zur Arbeiterklasse zählen. Wer keine eigenen
Produktionsmittel besitzt, muss vom Verkauf seiner Arbeitskraft leben.
Aber nicht alle diese Lohnarbeiter gehören zur Lohnarbeiterklasse. In
Übereinstimmung mit A. Smith schrieb Marx: "Nur
die Arbeit, die Kapital produziert, ist produktive Arbeit." (K. Marx, Theorien über produktive
und unproduktive Arbeit, MEW 26.1, 126.) Zur unproduktiven, aber
lohnabhängigen Bedientenklasse zählte Marx alle Staatsdiener mit
Machtfunktionen. Im "Kapital? rechnete Karl Marx "Regierung, Pfaffen,
Juristen, Militär usw." (K. Marx, Kapital I, MEW 23, 469.)
ausdrücklich aus der produktiven Lohnarbeiterklasse heraus. Und Marx
zitierte zustimmend A. Smith: "So sind zum
Beispiel der Souverain (= König) mit allen seinen Justizbeamten und
Offizieren, die ihm unterstehen, die ganze Armee und Flotte
unproduktive Arbeiter ... und werden von einem Teil des
jährlichen Produkts des Fleißes anderer Leute erhalten." K.
Marx, Theorien über den Mehrwert I., MEW 26.1, 273.
Eine Ausnahme
bilden die Öffentlichen Bediensteten bei der Post/Telekom, der Bahn, dem
Nahverkehr usw.: "Alle allgemeinen,
gemeinschaftlichen Bedingungen der Produktion - solange ihre
Herstellung durch das Kapital als solches, unter seinen Bedingungen noch
nicht geschehen kann - werden daher bestritten aus einem Teil der Revenue
des Landes - der Regierungskasse, und die Arbeiter erscheinen nicht als
produktive Arbeiter, obgleich sie die Produktivkraft des Kapitals
vermehren." K.
Marx, Grundrisse, 432. Diese Arbeiter sind - gesellschaftlich gesehen -
also produktive Arbeiter, auch wenn sie nicht produktiv sind für einzelne
Kapitalisten. Marx fasste sie unter das "Staatskapital": "soweit
Regierungen produktive Lohnarbeit in Bergwerken, Eisenbahnen etc.
anwenden, (fungieren sie) als industrielle Kapitalisten ..." K. Marx, Kapital II. MEW 24,
101.
Zu Marx Zeiten wurden die Staatsdiener noch hauptsächlich
durch Besteuerung der Reichen bezahlt. Dass heute die Lohnarbeiter die
Staatsmacht durch Lohn- und Verbrauchssteuern weitgehend mitfinanzieren,
ist nur ein doppeltes Ärgernis und bewirkt keineswegs, dass Legislative
und Exekutive, dass Parlamentarier, Richter, Polizisten oder Professoren
auf Seiten der Lohnarbeiter stehen. Die Erhaltung und der Ausbau des
Staatsapparates fügt der "direkten
ökonomischen Ausbeutung eine zweite Ausbeutung des Volkes hinzu." (K. Marx, Bürgerkrieg in Frankreich, MEW
17, 540.) Dabei werden die "Gebildeten
der Massen" gerne "in die unteren Stellen der Hierarchie" (K. Marx, Bürgerkrieg in
Frankreich, MEW 17, 544.) aufgenommen: "Je mehr eine herrschende Klasse fähig ist, die
bedeutendsten Männer der beherrschten Klasse in sich aufzunehmen, desto
solider und gefährlicher ist ihre Herrschaft." (K.
Marx, Kapital III, MEW 25, 614.) Willy Brandt kam darum zu dem Schluss,
dass der Berufsverbot-Erlass sein größter politischer Fehler war. Die
höheren Stellen des Staates sind in der Regel den Bourgeoiskindern und
ihrer Klientel vorbehalten. So ergänzt die herrschende Klasse "in der Form von
Staatsgehalten, was sie nicht in der Form von Profiten, Zinsen, Renten und
Honoraren einstecken kann." (K. Marx, Der achtzehnte
Brumaire ..., MEW 8, 151.) Sie kann dann wie ein Ministerpräsident
Biedenkopf ihr Luxusleben samt Bediensteten aus dem Steuersäckel
bezahlen.
Marx nahm an, dass die lohnabhängige Bedientenklasse -
einschließlich der Staatsdiener - im Kapitalismus anwächst: "Endlich erlaubt die
außerordentlich erhöhte Produktivkraft in den Sphären der großen
Industrie, begleitet, wie sie ist, von intensiv und extensiv gesteigerter
Ausbeutung der Arbeitskraft in allen übrigen Produktionssphären, einen
stets größeren Teil der Arbeiterklasse unproduktiv zu verwenden ..." (K. Marx, Kapital I, MEW 23, 469.)
Die gesamte Beamtenschaft ist in sich ein Hindernis für die
Emanzipation der Gesellschaft. Ihre hoheitlichen, bevormundenden
Funktionen werden ganz verschwinden und damit verschwindet dieser ganze
Personenkreis der Berufsbeamten und Berufspolitiker. Gesellschaftliche
Funktionen wie Gesundheitswesen und Bildungswesen, die für die
Gesellschaft nützlich sind, werden von behördlicher Bevormundung befreit,
d.h. unter die direkte Kontrolle des Volkes gestellt werden. Wal Buchenberg,
20.11.2001 |