Scheinselbständig

Siehe auch: arbeitslos oder selbständig!

Scheinselbständigkeit: „Die ‚neue’ Selbständigkeit und die von ihr ... ausgelöste Diskussion ... zielt vordergründig auf eine einzige Frage: Soll das Arbeitsrecht Ein-Mann-Unternehmen mit seinem Geltungsanspruch erfassen oder dem ‚freien’ Dienstvertrag überantworten?“  Lit.dok. 99/2000-1, a-98.
 „Im Arbeits- und Sozialrecht ist der Unterschied zwischen geschätzter abhängiger Arbeit einerseits und ungeschützter selbständiger Tätigkeit andererseits so krass, dass der Anreiz, abhängige Beschäftigung in ‚neue Selbständigkeit’ umzuwandeln groß ist.“ Lit.dok. 99/2000-2, b-1330.
„Insbesondere Engländer treten bevorzugt auf deutschen Baustellen als vorgeblich selbständige Unternehmer auf. Sie verrichten aber typische Tätigkeiten eines unselbständigen Arbeiters.“ LitDok. 1998/99 a-1638.