Scheinselbständig
Siehe auch: arbeitslos oder
selbständig!
Scheinselbständigkeit: „Die ‚neue’
Selbständigkeit und die von ihr ... ausgelöste Diskussion ... zielt
vordergründig auf eine einzige Frage: Soll das Arbeitsrecht
Ein-Mann-Unternehmen mit seinem Geltungsanspruch erfassen oder dem
‚freien’ Dienstvertrag überantworten?“ Lit.dok. 99/2000-1, a-98. „Im Arbeits- und Sozialrecht ist
der Unterschied zwischen geschätzter abhängiger Arbeit einerseits und
ungeschützter selbständiger Tätigkeit andererseits so krass, dass der
Anreiz, abhängige Beschäftigung in ‚neue Selbständigkeit’ umzuwandeln groß
ist.“ Lit.dok. 99/2000-2, b-1330. „Insbesondere Engländer treten
bevorzugt auf deutschen Baustellen als vorgeblich selbständige Unternehmer
auf. Sie verrichten aber typische Tätigkeiten eines unselbständigen
Arbeiters.“ LitDok. 1998/99 a-1638.
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