Privateigentum

Eigentum ist der juristische Ausdruck für die jeweilige Organisationsform der gesellschaftlichen Arbeit. Wo gemeinsam auf gemeinsame Rechnung gearbeitet wird, herrscht Gemeineigentum, wo für Rechnung einzelner Familien, bzw. für individuelle Rechnung gearbeitet wird, herrscht Privateigentum.

„Alle Produktion ist Aneignung der Natur von Seiten des Individuums innerhalb und vermittelst einer bestimmten Gesellschaftsform. In diesem Sinn ist es eine Binsenweisheit zu sagen, dass Eigentum (Aneignen) eine Bedingung der Produktion sei. Lächerlich aber ist es, hiervon einen Sprung auf eine bestimmte Form des Eigentums, z.B. das Privateigentum zu machen. ...
Dass ... von keiner Produktion, also auch von keiner Gesellschaft die Rede sein kann, wo keine Form des Eigentums existiert, ist eine Binsenweisheit. Eine Aneignung, die sich nichts zu eigen macht, ist ein Widerspruch in sich.“ K. Marx, Grundrisse, 9.

„Welches immer die gesellschaftlichen Formen der Produktion, Arbeiter (=Produzent) und Produktionsmittel bleiben stets ihre Faktoren. Aber die einen und die anderen sind dies nur der Möglichkeit nach im Zustand ihrer Trennung voneinander. Damit überhaupt produziert werde, müssen sie sich verbinden. Die besondere Art und Weise, worin diese Verbindung bewerkstelligt wird, unterscheidet die verschiedenen ökonomischen Epochen der Gesellschaftsstruktur.“ K. Marx, Kapital II, MEW 24, 42.

„Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst herauswächst und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervorwachsenden Gemeinwesens und damit zugleich seine spezifische politische Gestalt.
Es ist jedes Mal das unmittelbare Verhältnis der Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Produzenten ... worin wir das innerste Geheimnis, die verborgene Grundlage der ganzen gesellschaftlichen Konstruktion und daher auch der .... jedesmaligen spezifischen Staatsform finden.“ K. Marx, Kapital III, MEW 25, 799.

1. Bis zur Sesshaftwerdung der Menschen gab es nur das Stammeseigentum in Form der Herde oder in Form des gemeinsamen Bodenbesitzes (ca. 500.000 bis 8000 v. Chr.).
 „Die Geschichte zeigt ... das Gemeineigentum (z.B. bei den Indern, Slawen, alten Kelten etc.) als die ursprünglichere Form, eine Form, die unter der Gestalt des Gemeindeeigentums noch lange eine bedeutende Rolle spielt.“ K. Marx, Grundrisse, 9.

„....Eine gründlichere Geschichtsforschung findet das Gemeineigentum ... als Ausgangspunkt bei allen Kulturvölkern wieder.“ K. Marx, Grundrisse, 764.

„Da wir annehmen können, dass das Hirtenwesen, überhaupt Wanderung die erste Form der Existenzweise ist, nicht dass der Stamm sich niederlässt auf einem bestimmten Sitz, sondern dass er abweidet, was er vorfindet ..., so erscheint die Stammgemeinschaft, das natürliche Gemeinwesen nicht als Resultat, sondern als Voraussetzung der gemeinschaftlichen Aneignung (temporären) und Benutzung des Bodens. ...
Die naturwüchsige Stammgemeinschaft, ... ist die erste Voraussetzung - die Gemeinschaftlichkeit in Blut, Sprache, Sitten etc. - der Aneignung der objektiven Bedingungen ihres Lebens, und der sich reproduzierenden und vergegenständlichenden Tätigkeit desselben (Tätigkeit als Hirten, Jäger, Ackerbauer etc.).
Die Erde ist das große Laboratorium, das Arsenal, das sowohl das Arbeitsmittel, wie das Arbeitsmaterial liefert, wie den Sitz, die Basis des Gemeinwesens. Sie verhalten sich naiv zu derselben als dem Eigentum des Gemeinwesens und des in der ... Arbeit sich produzierenden und reproduzierenden Gemeinwesens. Jeder Einzelne verhält sich nur als Glied, als Mitglied dieses Gemeinwesens als Eigentümer oder Besitzer.“ K. Marx, Grundrisse, 375f.

„Bei wandernden Hirtenstämmen - und alle Hirtenvölker sind ursprünglich wandernd - erscheint die Erde gleich den anderen Naturbedingungen in elementarischer Unbegrenztheit, z.B. in den asiatischen Steppen und der asiatischen Hochebene. Sie wird abgeweidet etc. konsumiert durch die Herden, an denen wieder die Herdenvölker existieren.
Sie verhalten sich zu ihr als ihrem Eigentum, obgleich sie dies Eigentum nie fixieren.
Der Jagdgrund so bei den wilden Indianerstämmen in Amerika; der (Indianer)Stamm betrachtet eine gewisse Region als sein Jagdgebiet und behauptet es gewaltsam gegen andere Stämme, oder sucht andere Stämme aus dem von ihnen behaupteten zu vertreiben.
Bei den wandernden Hirtenstämmen ist die Gemeinde in der Tat stets vereinigt, Reisegesellschaft, Karawane, Horde, und die Formen der Über- und Unterordnung entwickeln sich aus den Bedingungen dieser Lebensweise.“ K. Marx, Grundrisse, 390.

„Durch das Jagen der Stämme wird eine Erdregion erst zum Jagdrevier; durch den Ackerbau die Erde, der Grund und Boden erst als der verlängerte Leib des Individuums gesetzt.“ K. Marx, Grundrisse, 393.

Eigentum meint also ursprünglich nichts als Verhalten des Menschen zu seinen natürlichen Produktionsbedingungen als ihm gehörigen, als den seinen, als mit seinem eigenen Dasein vorausgesetzten; Verhalten zu denselben als natürlichen Voraussetzungen seiner selbst, die sozusagen nur seinen verlängerten Leib bilden. ...
Eine natürliche Produktionsbedingung für das lebendige Individuum ist sein Zugehören zu einer naturwüchsigen Gesellschaft, Stamm etc. Dieses ist z.B. schon Bedingung für seine Sprache etc. Sein eigenes produktives Dasein ist nur unter dieser Bedingung. ...
Das Eigentum meint also Gehören zu einem Stamm (Gemeinwesen) ... und vermittelst des Verhaltens dieses Gemeinwesens zum Grund und Boden, zur Erde als seinem unorganischen Leib, Verhalten des Individuums zum Grund und Boden, zur äußeren Urbedingung der Produktion - da die Erde in einem Rohmaterial, Instrument, Frucht ist - als zu seiner Individualität gehörigen Voraussetzung ... derselben.“ K. Marx, Grundrisse, 391f.

„Das Verhalten zur Erde als Eigentum ist immer vermittelt durch die Okkupation, friedliche oder gewaltsame, von Grund und Boden durch den Stamm oder die Gemeinde in irgendeiner mehr oder minder naturwüchsigen oder schon historisch entwickelteren Form.
Das Individuum kann hier nie in der Punktualität auftreten, in der es als bloßer freier Arbeiter erscheint.“ K. Marx, Grundrisse, 385.

„Als die erste große Produktivkraft erscheint das Gemeinwesen selbst.“ K. Marx, Grundrisse, 395.

„Die Abstraktion eines Gemeinwesens, worin die Mitglieder nichts gemein haben, als etwa Sprache etc. und kaum diese, ist offenbar das Produkt viel späterer historischer Zustände.“ K. Marx, Grundrisse, 390.

„Der Mensch vereinzelt sich erst durch den historischen Prozess. Er erscheint ursprünglich als ein Gattungswesen, Stammwesen, Herdentier...“ K. Marx, Grundrisse, 395.

2. Mit der Sesshaftigkeit (seit ca. 8000 v. Chr.) entwickelt sich die gemeinsame Arbeit und das Gemeineigentum entweder zu einem patriarchalen Despotismus (Sumerer, Ägypter, Inder, Chinesen = „asiatische Produktionsweise“) oder zu einer patriarchalen Demokratie (Griechenland, Rom, Germanen).
„Es kann ferner die Gemeinschaftlichkeit innerhalb des Stammwesens mehr so erscheinen, dass die Einheit in einem einzigen Haupt der Stammfamilie repräsentiert ist (=patriarchaler Despotismus), oder als die Beziehung der Familienväter aufeinander (=patriarchale Demokratie).
Danach entwickelt sich eine entweder mehr despotische oder demokratische Form dieses Gemeinwesens.“ K. Marx, Grundrisse, 377.


2.1. Zentral gelenkte, gemeinsame Arbeit als Basis der despotischen, frühen Hochkulturen in Asien
„Da die Einheit der wirkliche Eigentümer ist und die wirkliche Voraussetzung des gemeinschaftlichen Eigentums - so kann diese selbst als ein Besonderes über den vielen wirklichen besonderen Gemeinwesen erscheinen, wo der Einzelne dann in fact eigentumslos ist, oder das Eigentum ... für ihn vermittelt erscheint durch das Ablassen der Gesamteinheit - die im Despoten realisiert ist als dem Vater der vielen Gemeinwesen...
Das Mehrprodukt - das übrigens legal bestimmt wird infolge der wirklichen Aneignung durch Arbeit - gehört damit von selbst dieser höchsten Einheit. Mitten im orientalischen Despotismus und der Eigentumslosigkeit, die juristisch in ihm zu existieren scheint, existiert daher in der Tat als Grundlage dieses Stamm- oder Gemeindeeigentum, erzeugt meist durch eine Kombination von Handwerk und Landwirtschaft innerhalb der kleinen Gemeinde, die so durchaus selbstversorgend wird und alle Bedingungen der Reproduktion und Mehrproduktion in sich selbst enthält.
Ein Teil ihrer Mehrarbeit gehört der höheren Gemeinschaft, die zuletzt als Person existiert, und diese Mehrarbeit macht sich geltend sowohl im Tribut etc. wie in gemeinsamen Arbeiten zur Verherrlichung der Einheit, teils des wirklichen Despoten, teils des gedachten Stammwesens, des Gottes.
Diese Art Gemeindeeigentum kann nun ... entweder so erscheinen, dass die kleinen Gemeinden unabhängig nebeneinander vegetieren und in sich selbst der Einzelne auf dem ihm angewiesenen Landteil unabhängig mit seiner Familie arbeitet; (eine bestimmte Arbeit dient für gemeinschaftlichen Vorrat, Versicherung sozusagen, einerseits, und für Bestreitung der Kosten des Gemeinwesens als solchen, also für Krieg, Gottesdienst etc. ...); das herrschaftliche Dominium (Herrengut) im ursprünglichsten Sinn findet sich erst hier, z.B. in den slawischen Gemeinden, in den rumänischen etc. Hierin liegt der Übergang in Frondienst etc.);
Oder die Einheit kann auf die Gemeinschaftlichkeit in der Arbeit selbst sich erstrecken, die ein förmliches System sein kann, wie in Mexiko, Peru besonders, bei den alten Kelten, einigen indischen Stämmen.
Es kann ferner die Gemeinschaftlichkeit innerhalb des Stammwesens mehr so erscheinen, dass die Einheit in einem Haupt der Stammfamilie repräsentiert ist ...
Die gemeinschaftlichen Bedingungen der wirklichen Aneignung durch die Arbeit, Wasserleitungen, etc. ... erscheinen dann als Werk der höheren Einheit - der über den kleinen Gemeinden schwebenden despotischen Regierung.“ K. Marx, Grundrisse, 376f.

„Die Notwendigkeit, eine Naturkraft gesellschaftlich zu kontrollieren, damit hauszuhalten, sie durch Werke von Menschenhand auf großem Maßstab erst anzueignen oder zu zähmen, spielt die entscheidendste Rolle in der Geschichte der Industrie. So z.B. die Wasserreglung in Ägypten... Oder in Indien, Mesopotamien usw., wo die Überrieslung durch künstliche Kanäle dem Boden nicht nur das unentbehrliche Wasser, sondern mit dessen Geschlämme zugleich den Mineraldünger von den Bergen zuführt.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23, 537.

2.2. Patriarchalisch-demokratische Form des Gemeindeeigentums bei den Griechen (bis etwa 600 v.Chr.). Koexistenz von Gemeindeeigentum und privatem Familieneigentum.
„Die zweite Form ... unterstellt auch das Gemeinwesen als erste Voraussetzung, aber ... sie unterstellt nicht das Land als Basis, sondern die Stadt als schon geschaffenen Sitz (Zentrum) der Landleute (Grundeigentümer). Der Acker erscheint als Territorium der Stadt. ...
Die Schwierigkeiten, die das Gemeindewesen trifft, können nur von anderen Gemeindewesen herrühren, die entweder den Grund und Boden schon okkupiert haben, oder die Gemeinde in ihrer Okkupation beunruhigen.
Der Krieg ist daher die große Gesamtaufgabe, die große gemeinschaftliche Arbeit, die nötig ist, sei es um die objektiven Bedingungen des lebendigen Daseins zu okkupieren, sei es, um die Okkupation derselben zu beschützen und zu verewigen.
Die aus Familien bestehende Gemeinde ist daher zunächst kriegerisch organisiert - als Kriegs- und Heerwesen und dies ist eine der Bedingungen ihres Daseins als Eigentümerin. Die Konzentration der Wohnsitze in der Stadt ist Grundlage dieser kriegerischen Organisation.“ K. Marx, Grundrisse, 378.

„Die einzige Schranke, die das Gemeinwesen finden kann in seinem Verhalten zu den natürlichen Produktionsbedingungen - der Erde - (wenn wir gleich zu den ansässigen Völkern überspringen) als den seinen, ist ein anderes Gemeinwesen ... Der Krieg ist daher eine der ursprünglichsten Arbeiten jedes dieser naturwüchsigen Gemeinwesen, sowohl zur Behauptung des Eigentums, als zum Neunerwerb desselben.“ K. Marx, Grundrisse, 390f.

„Die Gemeinde - als Staat - ist einerseits die Beziehung dieser freien und gleichen Privateigentümer aufeinander, ihre Verbindung gegen außen, und ist zugleich ihre Garantie.
Das Gemeinwesen beruht hier ebenso sehr darauf, dass seine Mitglieder aus arbeitenden Grundeigentümern, Parzellenbauern bestehen, wie die Selbständigkeit der letzteren durch ihre Beziehung als Gemeindeglieder aufeinander, Sicherung des ager publicus für die gemeinschaftlichen Bedürfnisse und den gemeinschaftlichen Ruhm etc. besteht.
Voraussetzung bleibt hier für die Aneignung des Grund und Bodens Mitglied der Gemeinde zu sein, aber als Gemeindemitglied ist der Einzelne Privateigentümer. Er bezieht sich zu seinem Privateigentum als Grund und Boden, aber zugleich als seinem Sein als Gemeindemitglied, und die Erhaltung seiner als Grundbesitzer ist ebenso die Erhaltung der Gemeinde, wie umgekehrt ...
Das Eigentum an der eigenen Arbeit ist vermittelt durch das Eigentum an der Bedingung der Arbeit - dem Hufen Land, seinerseits garantiert durch das Dasein der Gemeinde, und diese wieder durch die Mehrarbeit in Form von Kriegsdienst etc. der Gemeindemitglieder. Es ist nicht Kooperation in der reichtumsschaffenden Arbeit, wodurch sich das Gemeindemitglied reproduziert, sondern Kooperation in der Arbeit für die gemeinschaftlichen Interessen (imaginären und wirklichen) zur Aufrechterhaltung des Verbandes nach außen und innen.“ K. Marx, Grundrisse, 379f.

2.3. Eine relative Selbstständigkeit der Einzelfamilie innerhalb der Stammesgemeinschaft führt zur Herausbildung von Privateigentum zunächst als Familieneigentum.
Was wir aus Geschichtsbüchern als klassische Blüte der Antike kennen, erwächst auf den Ruinen ursprünglichen Gemeineigentums.
„Privateigentum, als Gegensatz zum gesellschaftlichen, kollektiven Eigentum, besteht nur da, wo die Arbeitsmittel und die äußeren Bedingungen der Arbeit (= Land) Privatleuten gehören.“ K. Marx, Kapital I. MEW 23, 789.

„Je weniger faktisch das Eigentum des Einzelnen nur verwertet (d.h. vermehrt) werden kann durch gemeinsame Arbeit - also z.B. wie die Wasserleitungen im Orient -, je mehr der rein naturwüchsige Charakter des Stammes durch historische Bewegung, Wanderung, gebrochen; je mehr ferner der Stamm sich entfernt von seinem ursprünglichen Sitz und fremden Boden okkupiert, also in wesentlich neue Arbeitsbedingungen tritt und die Energie des Einzelnen mehr entwickelt ist  ..., um so mehr sind die Bedingungen gegeben, dass der Einzelne Privateigentümer von Grund und Boden - einer besonderen Parzelle - wird, deren besondere Bearbeitung ihm und seiner Familie anheimfällt.“ K. Marx, Grundrisse, 378.

„Abgesehen von allen von außen kommenden schädlichen Einflüssen trägt die Gemeinde in ihrem eigenen Innern die sie zerstörenden Elemente.
Das Privateigentum an Grund und Boden hat sich bereits dorthin eingeschlichen in Gestalt eines Hauses mit seinem Hof, es kann sich zu einem starken Bollwerk verwandeln, von wo aus der Angriff gegen das gemeinschaftliche Land vorbereitet wird. ...
Aber das Wesentliche ist die parzellierte Arbeit als Quelle der privaten Aneignung. Sie lässt der Akkumulation beweglicher Güter Raum, z.B. von Vieh, Geld, bisweilen sogar von Sklaven oder Leibeigenen. Dieses bewegliche, von der Gemeinde unkontrollierbare Eigentum – Gegenstand individuellen Tausches, wobei List und Zufall leichtes Spiel haben, - wird auf die ganze ländliche Ökonomie einen immer größeren Druck ausüben. Das ist das zersetzende Element der ursprünglichen ökonomischen und sozialen Gleichheit. Es führt heterogene Elemente ein, die im Schoße der Gemeinde Interessenkonflikte und Leidenschaften schüren, die geeignet sind, zunächst das Gemeineigentum an Ackerland, dann das an Wäldern, Weiden, Brachland etc. anzugreifen, die einmal in Gemeindeanhängsel des Privateigentums umgewandelt, ihm schließlich zufallen werden.“ K. Marx an Sassulitsch, Entwurf, 1881, MEW 19, 404.

„Das Individuum verhält sich zu sich selbst als Eigentümer, als Herr der Bedingungen seiner Wirklichkeit. Es verhält sich ebenso zu den anderen ... als Miteigentümern, ... als selbständigen Eigentümern neben ihm, ... neben denen das früher alles absorbierende und über alle übergreifende Gemeineigentum selbst von nun als besonderer ager publicus neben den vielen Privateigentümern gesetzt ist.
In beiden Formen (im patriarchalen Despotismus wie in der patriarchalen Demokratie) verhalten sich die Individuen nicht als Arbeiter (d.h. Produzent), sondern als Eigentümer - und Mitglieder eines Gemeinwesens, die zugleich arbeiten. Der Zweck dieser Arbeit ist nicht Wertschöpfung ... sondern ihr Zweck ist Erhaltung des einzelnen Eigentümers und seiner Familie, wie des Gemeinwesens.“ K. Marx, Grundrisse, 375.

„Damit die Gemeinde fortexistiere in der alten Weise, als solche, ist die Reproduktion ihrer Glieder unter den vorausgesetzten objektiven Bedingungen nötig. Die Produktion selbst, Fortschritt der Bevölkerung ... hebt notwendig nach und nach diese Bedingungen auf; zerstört sie statt sie zu reproduzieren ... und damit geht das Gemeinwesen unter mit den Eigentumsverhältnissen, auf denen es gegründet war.
Am zähesten und längsten hält sich notwendig die asiatische Form. Es liegt dies in ihrer Voraussetzung, dass der Einzelne nicht der Gemeinde gegenüber selbständig wird; dass ein selbstversorgender Kreis der Produktion, Einheit von Agrikultur und Handmanufaktur etc. besteht.
Verändert der Einzelne sein Verhältnis zur Gemeinde, so verändert er damit und wirkt zerstörend auf die Gemeinde; wie auf ihre ökonomische Voraussetzung; andererseits wird die Änderung dieser ökonomischen Voraussetzung - durch ihre eigene Dialektik hervorgebracht, Verarmung etc.
Namentlich der Einfluss des Kriegswesens und der Eroberung, der in Rom z.B. wesentlich zu den ökonomischen Bedingungen der Gemeinde selbst gehört, - hebt auf das reale Band, worauf sie beruht. ...
Die Entwicklung der Sklaverei, die Konzentration des Grundbesitzes, Austausch, Geldwesen, Eroberung etc. so bei den Römern, obgleich alle diese Elemente bis zu einem gewissen Punkt verträglich zu sein scheinen mit der Grundlage und sie teils nur unschuldig zu erweitern scheinen, teils als bloße Missbräuche aus ihr hervorzuwachsen scheinen.“ K. Marx, Grundrisse, 386.

3. Privateigentum und Klassenverhältnisse.
„Je nachdem ... die Privatleute die Produzenten oder die Nichtproduzenten sind, hat auch das Privateigentum einen anderen Charakter.
Die unendlichen Schattierungen, die es auf den ersten Blick darbietet, spiegeln nur die zwischen diesen beiden Extremen liegenden Zwischenzustände wieder.“ K. Marx, Kapital I. MEW 23, 789.

3.1. Eine herrschende Klasse entwickelte sich teils aus reichen Privateigentümern, die zu Gläubigern der verarmten Gemeindemitglieder werden, teils entwickelte sie sich aus den Treuhändern des alten Gemeineigentums.
„Das Stammwesen an sich führt zu höheren und niederen Geschlechtern, ein Unterschied, der noch mehr entwickelt wird durch Mischung mit unterjochten Stämmen etc.“ K. Marx, Grundrisse, 378.

3.1.1. Patrizier und Plebejer (Rom)
„Da der Patrizier im höheren Grad das Gemeinwesen repräsentiert, ist er der Possessor (Nutzer) des ager publicus und benutzt ihn durch seine Klienten etc. (eignet ihn sich auch nach und nach an).“ K. Marx, Grundrisse, 382.

3.1.2. Feudalherren und Fronbauern (in Rumänien)
„Ihre ursprüngliche Produktionsweise war auf Gemeineigentum gegründet. ... Ein Teil der Ländereien wurde als freies Privateigentum von den Mitgliedern der Gemeinde selbständig bewirtschaftet, ein anderer Teil - der ager publicus - gemeinsam von ihnen bestellt.
Die Produkte dieser gemeinsamen Arbeit dienten teils als Reservefonds für Missernten und andere Zufälle, teils als Staatsschatz zur Deckung für die Kosten von Krieg, Religion und anderen Gemeindeausgaben.
Im Laufe der Zeit eigneten sich kriegerische und kirchliche Würdenträger mit dem Gemeineigentum die Leistungen für dasselbe an. Die Arbeit der freien Bauern auf ihrem Gemeindeland verwandelte sich in Fronarbeit für die Diebe des Gemeindelandes.“ K. Marx, Kapital I. MEW 23, 252.

3.2. Kapitalistisches Privateigentum an den nur kooperativ und gesellschaftlich nutzbaren Produktionsmitteln ist die Basis der Kommandogewalt von Nichtproduzenten über die Arbeit der lohnabhängigen Produzenten.
Die Selbstbestimmung dieser Produzenten erfordert Beseitigung dieser fremden Kommandogewalt über ihre Arbeit und daher Beseitigung des kapitalistischen Eigentums. Der Kapitalismus selber schafft dafür die Voraussetzungen.

„Die ursprüngliche Einheit zwischen Arbeiter (d.h. Produzent) und Arbeitsbedingungen ... hat zwei Hauptformen: das orientalische Gemeinwesen (naturwüchsigen Kommunismus) und die kleine Familienagrikultur (womit Hausindustrie verbunden ist) in der einen oder anderen Form.
Beide Formen sind Kinderformen und gleich wenig geeignet, die Arbeit als gesellschaftliche Arbeit und die Produktivkräfte der gesellschaftlichen Arbeit zu entwickeln. Daher die Notwendigkeit der Trennung, der Zerreißung, des Gegensatzes zwischen Arbeit und Eigentum (womit zu verstehen Eigentum an den Produktionsbedingungen). ...
Die äußerste Form dieser Zerreißung, worin zugleich die Produktivkräfte der gesellschaftlichen Arbeit am mächtigsten entwickelt wird, ist die des Kapitals.
Auf der materiellen Basis, die es schafft, und vermittelst der Revolutionen, die im Prozess dieser Schöpfung die Arbeiterklasse und die ganze Gesellschaft durchmachen, kann erst wieder die ursprüngliche Einheit hergestellt werden.“ K. Marx, Theorien über den Mehrwert, MEW 26.3., 414f.

„Die aus der kapitalistischen Produktionsweise hervorgehende kapitalistische Aneignungsweise, daher das kapitalistische Privateigentum, ist die erste Negation des individuellen, auf eigene Arbeit gegründeten Privateigentums.
Aber die kapitalistische Produktion erzeugt mit der Notwendigkeit eines Naturprozesses ihre eigene Negation. ... Diese stellt nicht das Privateigentum wieder her, wohl aber das individuelle Eigentum auf Grundlage der Errungenschaften der kapitalistischen Ära: der Kooperation und des Gemeinbesitzes der Erde und der durch die Arbeit selbst produzierten Produktionsmittel.“ K. Marx, Kapital I. MEW 23, 791.

„Der Kapitalist zahlt den Wert, bzw. davon abweichenden Preis der Arbeitskraft und erhält im Austausch die Verfügung über die lebendige Arbeitskraft selbst.
Seine Nutznießung dieser Arbeitskraft zerfällt in zwei Perioden.
Während der einen Periode produziert der Arbeiter nur einen Wert = Wert seiner Arbeitskraft... Für den vorgeschossenen Preis der Arbeitskraft erhält so der Kapitalist ein Produkt vom selben Preis...
In der Periode der Mehrarbeit dagegen bildet die Nutznießung der Arbeitskraft Wert für den Kapitalisten, ohne ihm einen Wertersatz zu kosten. Er hat diese Flüssigmachung der Arbeitskraft umsonst. In diesem Sinn kann die Mehrarbeit unbezahlte Arbeit heißen.
Das Kapital ist also nicht nur Kommando über Arbeit, wie A. Smith sagt. Es ist wesentlich Kommando über unbezahlte Arbeit. ...
Das Geheimnis von der Selbstverwertung des Kapitals löst sich auf in seine Verfügung über ein bestimmtes Quantum unbezahlter fremder Arbeit.“ K. Marx, Kapital I, MEW 23, 556.

Wo es dem Verständnis dient, habe ich die Rechtschreibung, veraltete Fremdwörter, Maßeinheiten und Zahlenangaben modernisiert. Diese und alle erklärenden Textteile, die nicht wörtlich von Marx stammen, stehen in kursiver Schrift.
Wal Buchenberg, 25.9.2002
 
4. Anhang: Aneignung des Arbeitsprodukts und Eigentum im Sowjetsystem:
Die Verteidiger des Sowjetsystems behaupten, dass mit der juristischen Abschaffung des kapitalistischen Eigentums und mit Beseitigung der Kapitalistenklasse als Kommandeure der Produktion die Ausbeutung der Lohnarbeit beseitigt worden sei:
 „In den nationalisierten Betrieben werden die kapitalistischen Produktionsverhältnisse von sozialistischen abgelöst. Die zu gesellschaftlichem Eigentum gewordenen Produktionsmittel hören damit auf, Kapital zu sein. Die Arbeitskraft ist bereits keine Ware mehr. Die Arbeit wird aus einer Quelle der Bereicherung der Kapitalisten zur Arbeit für sich, für die Gesellschaft.  Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen wird beseitigt. Der Mehrwert entfällt.“ (Lehrbuch Politische Ökonomie, hrsg. von der Akademie der Wissenschaften der UdSSR. Vierte überarbeitete Ausgabe, Berlin 1964, 354.)
Diese Behauptungen widersprechen sowohl allen Erfahrungen der sowjetischen Werktätigen (=Produzenten) wie der Marxschen Theorie.

4.1. Erstens liegt Wesen und Macht des Eigentums nicht in juristischen Titeln, sondern im Kommando der Nichtproduzenten über die Arbeit der Produzenten:

„...das Eigentum, das ... (nach) der Definition der modernen Ökonomen ... die Verfügung über fremde Arbeitskraft ist.“ K. Marx, Dt. Ideologie, MEW 3, S. 32.

Solange die wirklichen Produzenten nicht selber über sich, über ihre Produktionsbedingungen und über die Zwecke ihrer Produktion bestimmen, solange herrscht ein fremder Wille und fremdes Eigentum über sie, egal ob dieser fremde Wille als Kapitalist einen juristischen Eigentumstitel trägt oder ob - wie im Sowjetsystem - der Wille der Planerbürokratie als angeblicher Treuhänder der Gesellschaft auftritt.
Da die sowjetische Gesellschaft gegenüber diesen „Treuhändern“ kein Weisungsrecht hatte, handelte es sich nicht um Treuhänder, sondern um Machthaber. Die „Treuhänderschaft“ war nur der juristische Schein, der das wirkliche
„Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst herauswächst“ (K. Marx) verdeckte.

4.2. Zwar hat das Sowjetsystem das juristische Eigentum an den Produktionsmitteln von der Kommandogewalt über fremde Arbeit getrennt. Aber damit wurde nur eine Entwicklung vorweggenommen, die auch im Kapitalismus mit dem Anwachsen der Unternehmen notwendig wird: In Aktiengesellschaften wird das Kapitaleigentum (Aktionäre) von der Kommandogewalt (Manager) über die Lohnarbeit getrennt, ohne dass dadurch die Ausbeutung der Lohnarbeit beseitigt wäre:
„Dass nicht die industriellen Kapitalisten, sondern die industriellen Manager ‚die Seele unseres Industriesystems’ sind, hat schon Herr Ure bemerkt. ...
Die kapitalistische Produktion selbst hat es dahin gebracht, dass die Arbeit der Oberleitung, ganz getrennt vom Kapitaleigentum, auf der Straße herumläuft. Es ist daher nutzlos geworden, dass diese Arbeit der Oberleitung vom Kapitalisten ausgeübt werde.“ K. Marx, Kapital III. MEW 25, 400.

„Die Aktienunternehmungen überhaupt - entwickelt mit dem Kreditwesen - haben die Tendenz, diese Verwaltungsarbeit (der Manager, wb) mehr und mehr zu trennen von dem Besitz des Kapitals, sei es eigenes oder geborgtes. ...
Indem aber einerseits dem bloßen Eigentümer des Kapitals, dem Geldkapitalisten, der fungierende Kapitalist gegenübertritt und mit der Entwicklung des Kredits dies Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter annimmt, in Banken konzentriert und von diesen, nicht mehr von seinem unmittelbaren Eigentümern ausgeliehen wird;
indem andererseits aber der bloße Manager, der das Kapital unter keinerlei Titel  besitzt, weder leihweise noch sonst wie, alle realen Funktionen versieht, die dem fungierenden Kapitalisten als solchem zukommen, bleibt nur der Funktionär und verschwindet der Kapitalist als überflüssige Person aus dem Produktionsprozess.“ K. Marx, Kapital III. MEW 25, 401.

Dass das Sowjetsystem erfolgreich bewiesen hat, dass der Kapitalist „als überflüssige Person aus dem Produktionsprozess verschwinden“ kann, ist weder Beweis für die „Überlegenheit“ des Sowjetsystems und noch weniger eine Beweis für die Beseitigung von Ausbeutung.
Im Sowjetsystem blieben - wie im Kapitalismus - die Produzenten von allen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen ausgeschlossen.
Sie konnten weder über sich selber entscheiden, noch über ihre Produktionsbedingungen, noch gehörte ihnen ihr eigenes Arbeitsprodukt:
„Das Produkt oder der Wert des Produkts der Arbeit gehört nicht dem Arbeiter.“ K. Marx, Theorien über den Mehrwert I., MEW 26.1, 43.
Da allein die sowjetische Planerbürokratie über Verwendung und Verteilung des gesellschaftlichen Arbeitsprodukts entschied, war sie die Aneignerin und damit die Eigentümerin dieses Arbeitsprodukts.
Ausführlicher dazu: www.marx-forum.de: Weltgeschehen/ Sowjetunion/ Kritik der politischen Ökonomie der Sowjetunion.
Wal Buchenberg, 25.09.2002