Recht und Justiz

1. Mit den gesellschaftlichen Verhältnissen ist auch festgelegt, welches Verhalten die Regel und was ein Regelverstoß (Kriminalität) ist.
Gesetze bestrafen nicht nur Verbrecher, sie machen sie auch.
Es sind „nicht so sehr die besonderen politischen Einrichtungen eines Landes ... als vielmehr die grundlegenden Bedingungen der modernen bürgerlichen Gesellschaft im Ganzen, die eine durchschnittliche Anzahl Verbrechen in einem gegebenen nationalen Teil der Gesellschaft hervorbringen...“ K. Marx, Die Todesstrafe, 18. 2.1853. MEW 8, 508.

„Der Diebstahl (setzt) als gewaltsame Verletzung des Eigentums das Eigentum voraus ...“ K. Marx, MEW 16, 27.

Es hängt „in gewissem Grade von der offiziellen Gesellschaft (= herrschende Klasse) ab, bestimmte Verletzungen ihrer Regeln als Verbrechen oder nur als Vergehen zu stempeln. Diese Differenz in der Beurteilung, ... entscheidet über das Schicksal von Tausenden von Menschen und über den moralischen Ton der Gesellschaft. Das Gesetz selbst kann nicht nur das Verbrechen bestrafen, sondern es auch hervorrufen ....“ K. Marx, MEW 13, 492f.

2. Strafjustiz ist ein Machtmittel der Herrschenden
„Es ist ... schwer, wenn nicht gar unmöglich, ein Prinzip aufzustellen, womit man die Berechtigung und Zweckmäßigkeit der Todesstrafe in einer auf ihre Zivilisation stolzen Gesellschaft zu begründen vermöchte.
Man hat die Strafe gewöhnlich verteidigt als ein Mittel zur Besserung oder zur Einschüchterung. Aber welches Recht hat man, mich zu strafen, um andere zu bessern oder einzuschüchtern? Außerdem gibt es so etwas wie die Statistik, und es gibt die Geschichte, und beide beweisen voll und ganz, dass die Welt seit Kain durch Strafen weder gebessert noch eingeschüchtert worden ist. Ganz im Gegenteil. ...
Wenn wir die Dinge offen aussprechen und auf alle Umschreibungen verzichten, so ist die Strafe nichts anderes als ein Verteidigungsmittel der Gesellschaft gegen die Verletzung ihrer Lebensbedingungen, was auch immer deren Inhalt sein mag. -
Was für eine Gesellschaft ist das aber, die kein besseres Instrument ihrer Verteidigung kennt als den Henker ...?
Wenn ... Verbrechen, sobald man sie in großer Zahl beobachtet, in ihrer Häufigkeit und Art die Regelmäßigkeit von Naturerscheinungen zeigen, ... besteht da nicht die Notwendigkeit - statt den Henker zu verherrlichen, der eine Reihe Verbrecher beseitigt, nur um wieder Platz für neue zu schaffen -, ernstlich über die Änderung des Systems nachzudenken, das solche Verbrechen züchtet?“ K. Marx, Die Todesstrafe, 18. 2.1853. MEW 8, 507-509.

3. Die Juristerei ist die eigentliche Staatsreligion. Sie ist die Anbetung der bestehenden sozialen und politischen Verhältnisse und die Juristen sind ihre Ministranten.
Der „Standpunkt der juristischen Illusion betrachtet ... nicht das Gesetz als Produkt der materiellen Produktionsverhältnisse, sondern umgekehrt die Produktionsverhältnisse als Produkt des Gesetzes.“
K. Marx, Kapital I, MEW 23, 643, Anm. 73.

„Im Staate stellt sich uns die erste ideologische Macht über den Menschen dar. ... Der Staat aber, einmal eine selbständige Macht geworden gegenüber der Gesellschaft, erzeugt alsbald eine ... Ideologie. Bei den Politikern von Profession, bei den Theoretikern des Staatsrechts und den Juristen des Privatrechts nämlich geht der Zusammenhang mit den ökonomischen Tatsachen erst recht verloren. Weil in jedem einzelnen Falle die ökonomischen Tatsachen die Form juristischer Motive annehmen müssen, um in Gesetzesform sanktioniert zu werden, und weil dabei auch selbstverständlich Rücksicht zu nehmen ist auf das ganze schon geltende Rechtssystem, deswegen soll nun die juristische Form alles sein und der ökonomische Inhalt nichts. ...
Noch höhere, d.h. noch mehr von der materiellen, ökonomischen Grundlage sich entfernende Ideologien nehmen die Form der Philosophie und der Religion an. Hier wird der Zusammenhang der Vorstellungen mit ihren materiellen Daseinbedingungen immer verwickelter, immer mehr durch Zwischenglieder verdunkelt. Aber er existiert.“ F. Engels, Feuerbach, MEW 21, 302.

4. Die „Dienste“ der Juristen sind überflüssig bzw. sind überflüssig zu machen
„Der
Dienst eines Soldaten oder Arztes oder Juristen, scheint nur notwendig zu sein. ... Wenn ich gesund bin und den Arzt nicht brauche oder das Glück habe, keine Prozess führen zu müssen, so vermeide ich es wie die Pest, Geld in ärztlichen oder juristischen Dienstleistungen auszulegen.“ K. Marx, Theorien über den Mehrwert I., MEW 26.1, 379-381
 
„...Regierung, Richter, Offiziere, Pfaffen etc. die Gesamtheit der alten ideologischen Stände, ... ihre Gelehrten, Magister und Pfaffen... sie leben von dem Produkt des Fleißes anderer Leute, müssen also auf das unvermeidliche Maß reduziert werden.“  K. Marx, Theorien über produktive und unproduktive Arbeit I. MEW 26.1, 273.

Wo es dem Verständnis dient, habe ich veraltete Fremdwörter, alte Maßeinheiten und teilweise auch Zahlenangaben  modernisiert. Alle diese und die kommentierenden Textteile, die nicht wörtlich von Marx stammen, stehen in kursiver Schrift.
Wal Buchenberg