Gesetz über Kreditwesen: Wer nicht arm ist, ist verdächtig
Seit dem 1. April 2003 muss der § 24c des Gesetzes über das Kreditwesen zwingend bei Banken und Sparkassen umgesetzt worden sein.
Seit diesem Datum kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Antrag einer staatlichen Behörde rund um die Uhr an Werk- und Feiertagen die Kunden und Kontostammdaten von jedem einzelnen Konto in der Bundesrepublik abrufen und überprüfen.

Seit dem 1. April 2003 sind folgende Daten auf gesonderten Datenbanken abrufbar:
Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers und von eventuellen Verfügungsberechtigten;
Kontonummer;
Depotnummer;
sowie deren Eröffnungs- und Schließungsdatum.

Automatisch dokumentiert und an die Bundesanstalt gemeldet werden alle Kontobewegungen ab 15.000 Euro. Nach dem Zufallsprinzip werden einzelne Vorgänge ausgewählt und von verschiedenen Behörden (Finanzamt, Bundeskriminalamt etc.) überprüft.

Ein Römer, der mit einem Reinigungsunternehmen für Toiletten reich geworden war, meinte noch: Geld stinkt nicht!
Heute wird an jedem größeren Geldschein geschnüffelt. Es gibt schon Zoll-Spürhunde, die Bargeld riechen können.
Was uns die herrschende Klasse damit deutlich macht: Armut ist der Normalzustand unserer Gesellschaft. Wer nicht zur Herrenklasse gehört und trotzdem nicht arm ist, ist verdächtig.
11.6.2003