Subunternehmer von German Parcel
Vor dem Arbeitsgericht sind erschienen ein Fahrer türkischer Abstammung ohne Rechtsanwalt als Beklagter und der Rechtsanwalt eines Subunternehmers, der für German Parcel Pakete ausfahren lässt. Dem Fahrer war im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Paketauslieferung fristlos gekündigt worden. Diese Kündigung wurde von ihm nicht angefochten.
Anschließend – und wie der Fahrer sagte, ohne Zusammenhang zu dieser Kündigung - hatte seine Firma noch Schadensersatz für verschwundene Pakete gefordert. Dieser Schadensersatzanspruch sollte hier verhandelt werden.

Unbestritten war, dass der Fahrer Pakete, die er ausliefern sollte, auf die Rollkarte von Kollegen einscannen ließ. Der Fahrer sagte, das sei so üblich gewesen, wenn der Wagen oder die Rollkarte voll waren. Wenn sie das nicht so machten, dann hätten sie gegen Ende des Arbeitstages nochmals ins Auslieferungslager zurückfahren müssen, um nachzuladen. So konnten die Pakete schneller ausgeliefert werden.
Der Richter fragt, wer denn dieses Verfahren veranlasst hat. Der Fahrer gibt darauf eine längere, aber unverständliche Antwort. Manchmal ist es hilfreich, wenn man die Amtssprache nicht richtig beherrscht. Der Richter fragt aber nicht nach, seit wann die Betriebsleitung Kenntnis von dieser Praxis hatte und ob sie das nicht stillschweigend geduldet hat.

Es bleibt strittig, ob alle Pakete korrekt ausgeliefert wurden oder nicht, und offen bleibt auch, ob der Schadensersatzanspruch der Firma fristgerecht und in Zusammenhang mit der ausgesprochenen Kündigung angemeldet wurde.
Der Richter, der im vorigen Verfahren, in dem es um den Arbeitsplatz eines Industriemeisters ging, noch geduldig alle Möglichkeiten durchgesprochen und sich über eine Stunde Zeit genommen hatte, bricht jetzt die Befragung nach 10 Minuten ab und gibt bekannt: „Mit Ende des Sitzungstages wird eine Entscheidung verkündet!“
Wal Buchenberg, 03.01.23.b