Subunternehmer von German Parcel Vor dem
Arbeitsgericht sind erschienen ein Fahrer türkischer Abstammung ohne
Rechtsanwalt als Beklagter und der Rechtsanwalt eines Subunternehmers, der
für German Parcel Pakete ausfahren lässt. Dem Fahrer war im Zusammenhang
mit Unregelmäßigkeiten bei der Paketauslieferung fristlos gekündigt
worden. Diese Kündigung wurde von ihm nicht angefochten. Anschließend –
und wie der Fahrer sagte, ohne Zusammenhang zu dieser Kündigung - hatte
seine Firma noch Schadensersatz für verschwundene Pakete gefordert. Dieser
Schadensersatzanspruch sollte hier verhandelt werden.
Unbestritten
war, dass der Fahrer Pakete, die er ausliefern sollte, auf die Rollkarte
von Kollegen einscannen ließ. Der Fahrer sagte, das sei so üblich gewesen,
wenn der Wagen oder die Rollkarte voll waren. Wenn sie das nicht so
machten, dann hätten sie gegen Ende des Arbeitstages nochmals ins
Auslieferungslager zurückfahren müssen, um nachzuladen. So konnten die
Pakete schneller ausgeliefert werden. Der Richter fragt, wer denn
dieses Verfahren veranlasst hat. Der Fahrer gibt darauf eine längere, aber
unverständliche Antwort. Manchmal ist es hilfreich, wenn man die
Amtssprache nicht richtig beherrscht. Der Richter fragt aber nicht nach,
seit wann die Betriebsleitung Kenntnis von dieser Praxis hatte und ob sie
das nicht stillschweigend geduldet hat.
Es bleibt strittig, ob alle
Pakete korrekt ausgeliefert wurden oder nicht, und offen bleibt auch, ob
der Schadensersatzanspruch der Firma fristgerecht und in Zusammenhang mit
der ausgesprochenen Kündigung angemeldet wurde. Der Richter, der im
vorigen Verfahren, in dem es um den Arbeitsplatz eines Industriemeisters
ging, noch geduldig alle Möglichkeiten durchgesprochen und sich über eine
Stunde Zeit genommen hatte, bricht jetzt die Befragung nach 10 Minuten ab
und gibt bekannt: „Mit Ende des Sitzungstages wird eine Entscheidung
verkündet!“ Wal Buchenberg, 03.01.23.b |