UNO-Resolution
1483 (2003)
verabschiedet auf der 4761. Sitzung des
Sicherheitsrats am 22. Mai 2003
(Normaltext: Vorauskopie des
Deutschen Übersetzungsdienstes. Roter Text:
Kommentar von Wal Buchenberg ) (Der von Spanien, dem Vereinigten
Königreich und den Vereinigten Staaten eingebrachte Resolutionsentwurf
(Dokument S12003/556)
wurde in
einer aufgezeichneten Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme
angenommen. Der Vertreter Syriens war nicht anwesend.)
Der
Sicherheitsrat, unter Hinweis auf alle seine
früheren einschlägigen Resolutionen, in Bekräftigung der Souveränität
und territorialen Unversehrtheit Iraks, Das ist schon die erste Diplomatenlüge. Die US-Armee
ist zusammen mit britischen Soldaten in den Irak unter durchsichtigen
Vorwänden und ohne Rücksicht auf Souveränität und territoriale
Unversehrtheit des Irak einmarschiert. Diese unverhüllte Aggression wird
zum Anlass genommen, die Souveränität des Irak zu „bekräftigen“.
„Souveränität von Staaten“ ist ein leeres Wort, wann immer es den
Großmächten gefällt.
sowie bekräftigend, wie wichtig
die Abrüstung der irakischen Massenvernichtungswaffen und schließlich die
Bestätigung der Abrüstung lraks ist, Damit werden
nachträglich die Kriegsvorwände der USA von der UNO abgenickt.
betonend, dass das irakische Volk das Recht hat, seine eigene politische Zukunft
frei zu bestimmen und seine eigenen natürlichen Ressourcen zu
kontrollieren, unter Begrüßung der Zusage aller beteiligten Parteien, die Schaffung eines Umfelds zu
unterstützen, in dem es dies so rasch wie möglich tun kann, und entschlossen, dass der Tag, an
dem die Iraker sich selbst regieren, schnell kommen muss, Was ist die Zusicherung Wert, das irakische Volk
könne über seine eigene politische (und wirtschaftliche???) Zukunft frei
bestimmen, wenn dieser Zeitpunkt von der Zustimmung „aller (am Krieg?)
beteiligten Parteien“ abhängt?
die Anstrengungen
befürwortend, die das
Volk Iraks unternimmt, um eine repräsentative Regierung auf der Grundlage
der Rechtsstaatlichkeit zu bilden, die allen irakischen Bürgern ohne
Ansehen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder des Geschlechts
gleiche Rechte und Gerechtigkeit gewährt, und in diesem Zusammenhang unter Hinweis
auf die Resolution
1325 (2000) vom 31. Oktober 2000, Was eine „repräsentative“ und „rechtstaatliche
Regierung“ ist, das wird von den neuen Machthabern des Irak bestimmt.
unter Begrüßung der ersten
Schritte, die das irakische Volk in dieser Hinsicht unternommen hat, und
in diesem Zusammenhang Kenntnis nehmend von der Erklärung von Nasirijah vom 15. April 2003 sowie der
Erklärung von Bagdad vom 28. April 2003, Auch hier werden die Schritte
abgenickt, die die US-Regierung eingeleitet hat, um ihrer
Kolonialherrschaft über den Irak Dauer zu verleihen.
entschlossen, dafür Sorge zu tragen, dass die
Vereinten Nationen eine maßgebliche Rolle bei der humanitären Hilfe, beim
Wiederaufbau Iraks und bei der Wiederherstellung und Einsetzung nationaler
und lokaler Institutionen für eine repräsentative Regierungs- und
Verwaltungsführung übernehmen, Die Regierungen, die die UNO bilden, dürfen
also die Folgekosten der US-Aggression gegen den Irak tragen.
Kenntnis nehmend von der Erklärung
der Finanzminister und Notenbankgouverneure der Gruppe der sieben
Industriestaaten vom 12. April 2003, in der die Mitglieder die
Notwendigkeit multilateraler Anstrengungen zur Unterstützung des
Wiederaufbaus und der Entwicklung Iraks sowie die Notwendigkeit der
Unterstützung dieser Anstrengungen durch den Internationalen Währungsfonds
und die Weltbank anerkannten, Der
Krieg der USA war nicht billig. Die US-Regierung hat im eigenen nationalen
Interesse diesen Krieg beschlossen und durchgeführt. Aber sie ist gnädig
damit einverstanden, dass andere Staaten sich an den Kriegskosten
beteiligen.
sowie
unter Begrüßung der Wiederaufnahme
der humanitären Hilfe sowie der anhaltenden Bemühungen des
Generalsekretärs und der Sonderorganisationen, dem Volk Iraks
Nahrungsmittel und Medikamente bereitzustellen,Die
UNO-Vertreter sind die Gutmenschen in Person. Erst sorgen die Aggressoren
für Wasser-, Strom- und Lebensmittelknappheit im Irak. Dafür werden sie
nicht zur Verantwortung gezogen, sondern die UNO ist den Invasoren
behilflich, die irakische Bevölkerung ruhig zu stellen.
erfreut darüber, dass der Generalsekretär einen Sonderberater für Irak ernannt
hat,Die UNO ist nur der Schwanz des US-Dackels und der
„UNO-Sonderberater für den Irak“ ist das Dackelhaar am Schwanz des
Dackels.
erklärend, dass das frühere irakische
Regime für die von ihm begangenen Verbrechen und Greueltaten zur
Rechenschaft gezogen werden muss,Wenn das keine Vorverurteilung
ist! Der Sieger stempelt den Verlierer zum Verbrecher. Früher nannte man
das „Faustrecht“. Was Recht und was Unrecht ist, bestimmen die Sieger. Was
ist denn mit den Verbrechen derjenigen, die diesen Krieg angezettelt
haben?
unter Betonung der Notwendigkeit,
das archäologische, historische, kulturelle und religiöse Erbe Iraks zu
achten und die archäologischen, historischen, kulturellen und religiösen
Stätten, Museen, Bibliotheken und Denkmäler weiterhin zu schützen,
Von den menschlichen Opfern, die dieser Krieg
gekostet hat, den toten und verwundeten Irakern, ist keine Rede. Aber wir
sind ja Kulturnationen, die ein kulturelles Erbe schützen. Erst schufen
die USA Verhältnisse, die zu Plünderungen einluden. Hinterher werden
darüber Krokodilstränen vergossen.
Kenntnis nehmend
von dem Schreiben
des Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika und des
Ständigen Vertreters des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland vom 8. Mai 2003 an den Präsidenten des Sicherheitsrats
(S/2003/53 8) und in Anerkennung der nach dem anwendbaren Völkerrecht
bestehenden spezifischen Befugnisse, Verantwortlichkeiten und
Verpflichtungen dieser Staaten als Besatzungsmächte unter einheitlicher
Führung (“die Behörde“),Wer will, der
kann in dem Terminus „Besatzungsmächte“ eine Kritik sehen. Tatsächlich
sind die USA und Großbritannien stolz auf diesen Status und wollen ihn von
der UNO abgesegnet haben.
ferner feststehend, dass andere
Staaten, die keine Besatzungsmächte sind, derzeit unter der Autorität der
Behörde tätig sind beziehungsweise künftig unter ihrer Autorität tätig
werden können,Ja, andere Regierungen,
darunter die deutsche, würden sich zu gerne als Besatzungsmacht im Irak
betätigen.
ferner die Bereitschaft von Mitgliedstaaten begrüßend, durch die Bereitstellung von
Personal, Ausrüstung und anderen Ressourcen unter der Autorität der
Behörde zur Stabilität und Sicherheit in Irak beizutragen, Wer andere Länder angreift und den Krieg verliert,
der trägt zur Instabilität bei. Wer andere Länder angreift und besiegt,
der trägt zur Stabilität bei. Was Recht ist, bestimmen die Sieger.
besorgt darüber, dass der Verbleib vieler Staatsangehöriger Kuwaits und
dritter Staaten seit dem 2. August 1990 noch immer nicht geklärt
ist,
feststehend, dass die Situation in Irak trotz Verbesserungen nach wie vor eine
Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
darstellt,nochmals werden die Kriegsvorwände der USA
gerechtfertigt, obwohl von den angeblichen Massenvernichtungswaffen
nirgends etwas entdeckt worden ist.
tätig werdend
nach Kapitel VII der
Charta der Vereinten Nationen,
1. ruft die Mitgliedstaaten und die in
Betracht kommenden Organisationen auf dem Volk Iraks bei seinen
Bemühungen um die Reform seiner Institutionen und den Wiederaufbau seines
Landes behilflich zu sein und im Einklang mit dieser Resolution zu
Bedingungen der Stabilität und der Sicherheit in Irak
beizutragen; Die Vereinten
Nationen bleiben, was sie immer waren: eine Hilfsorganisation der
imperialistischen Weltmächte unter Federführung der USA. Die UNO billigt
den Angriffskrieg der USA gegen den Irak. Sie legitimiert die Besetzung
des Irak und trägt einen Teil der Kriegs- und Besatzungskosten.
2. fordert alle Mitgliedstaaten, die dazu
in der Lage sind, auf umgehend auf die humanitären Appelle der Vereinten Nationen und
anderer internationaler Organisationen zu Gunsten Iraks zu reagieren und
zur Deckung des humanitären und sonstigen Bedarfs des irakischen Volkes
beizutragen, indem sie Nahrungsmittel, medizinische Versorgungsgüter und
die notwendigen Ressourcen für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung
der wirtschaftlichen Infrastruktur Iraks zur Verfügung stellen;Spendet Leute,
spendet! Es ist für den guten Zweck, den US-Besatzern ihre
Besatzungskosten zu senken.
3. ruft die Mitgliedstaaten
auf denjenigen
Mitgliedern des früheren irakischen Regimes, die mutmaßlich für Verbrechen
und Greueltaten verantwortlich sind, sichere Zufluchtsorte zu verwehren
und Maßnahmen, um sie vor Gericht zu bringen, zu unterstützen;Mit einem Federstrich wird das Asylrecht,
das viele Staaten gewähren, für diesen Personenkreis beseitigt. Sie werden
zu vogelfreien Verbrechern erklärt. Mitleid ist angebracht – nicht für die
ehemaligen Regierungsmitglieder des Irak, sondern für alle, die die UNO
für ein Instrument der Emanzipation und des Fortschritts halten.
4. fordert die Behörde auf im
Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und anderen einschlägigen
Regeln des Völkerrechts das Wohl des irakischen Volkes durch die wirksame
Verwaltung des Hoheitsgebiets zu fördern, indem sie insbesondere auf die
Wiederherstellung von Bedingungen der Sicherheit und Stabilität sowie auf
die Schaffung von Bedingungen hinarbeitet, in denen das irakische Volk
seine eigene politische Zukunft frei bestimmen kann;weder kann das irakische Volk diese Bedingungen
bestimmen, noch den Zeitpunkt, wo es seine politische Zukunft „frei
bestimmen“ kann. Die koloniale Besatzung des Irak ist auf unbestimmte
Dauer von der UNO sanktioniert.
5. fordert alle Beteiligten auf ihre Verpflichtungen nach dem
Völkerrecht, insbesondere auch nach den Genfer Abkommen von 1949 und der
Haager Landkriegsordnung von 1907, voll einzuhalten;Eine heuchlerische
Aufforderungen angesichts der Käfighaltung von afghanischen Gefangenen auf
Guantanamo, wo Erwachsene, Jugendliche und Kinder von US-Militärs wie
Tiere eingesperrt sind.
6. fordert die Behörde und
die zuständigen Organisationen und Einzelpersonen auf weitere Anstrengungen zu
unternehmen, um alle am oder nach dem 2. August 1 9?0 in Irak befindlichen
Staatsangehörigen Kuwaits und dritter Staaten oder ihre sterblichen
Überreste sowie die kuwaitischen Archive ausfindig zu machen, zu
identifizieren und zu repatriieren, was das frühere irakische Regime nicht
getan hat, und weist in dieser
Hinsicht den Hochrangigen Koordinator an, im Benehmen mit dem
Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Dreiparteienkommission
sowie mit geeigneter Unterstützung durch das Volk Iraks und in Abstimmung
mit der Behörde Maßnahmen zu ergreifen, um sein Mandat in Bezug auf das
Schicksal der vermissten Staatsangehörigen Kuwaits und dritter Staaten und
den Verbleib der Vermögenswerte zu erfüllen;Dem Verbleib der irakischen Vermögenswerte
wird noch nach Jahren nachgeforscht. Was wird jetzt aus den irakischen
Vermögenswerten?
7. beschließt, dass alle
Mitgliedstaaten geeignete Schritte unternehmen, um die sichere Rückgabe
von irakischem Kulturgut und anderen Gegenständen von archäologischer,
historischer, kultureller und religiöser Bedeutung und wissenschaftlichem
Seltenheitswert, die seit der Verabschiedung der Resolution 661 (1990) vom
6. August 1990 unrechtmäßig aus dem Irakischen Nationalmuseum, der
Nationalbibliothek und von anderen Orten in Irak entfernt wurden, an die
irakischen Institutionen zu erleichtern, namentlich durch die Verhängung
eines Verbots des Handels mit oder der Weitergabe von solchen Gegenständen
sowie Gegenständen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie
unrechtmäßig entfernt wurden, und fordert die Organisation der Vereinten
Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Interpol sowie
gegebenenfalls andere internationale Organisationen auf, bei der
Durchführung dieser Ziffer behilflich zu sein;Die Kulturträger melden sich wieder zu Wort.
8. ersucht den
Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten für Irak zu ernennen, zu dessen
unabhängigen Verantwortlichkeiten es gehören wird, dem Rat regelmäßig über
seine Tätigkeiten auf Grund dieser Resolution Bericht zu erstatten, die
Tätigkeiten der Vereinten Nationen im Zuge der Konfliktnachsorge in Irak
zu koordinieren, für die Koordinierung zwischen den Vereinten Nationen und
den an der humanitären Hilfe und an den Wiederaufbautätigkeiten in Irak
beteiligten internationalen Organisationen zu sorgen und in Abstimmung mit
der Behörde dem Volk Iraks durch die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben
behilflich zu sein:Eine Stellenbeschreibung für bürokratische
Behaarung am Schwanz des US-Dackels. Die Beschreibung ist lang, die
Aufgabenbestimmung ohne wirkliche Macht: „Koordinierung, Förderung,
Unterstützung, Anregung ...“ – in solchen Begriffen werden üblicherweise
Stellen von Steigbügelhaltern und Kofferträgern beschrieben. a)
Koordinierung der humanitären Hilfe und der Wiederaufbauhilfe seitens
der Einrichtungen der Vereinten Nationen sowie zwischen diesen und den
nichtstaatlichen Organisationen; b) Förderung der sicheren,
geordneten und freiwilligen Rückkehr der Flüchtlinge und
Vertriebenen; c) intensive Zusammenarbeit mit der Behörde, dem Volk Iraks und
anderen Beteiligten, um die Bemühungen um die Wiederherstellung und den
Aufbau nationaler und lokaler Institutionen für eine repräsentative
Regierungs- und Verwaltungsführung voranzubringen, namentlich durch
Zusammenarbeit zur Erleichterung eines Prozesses, der zu einer
international anerkannten, repräsentativen Regierung Iraks
führt; d)
Erleichterung des Wiederaufbaus der wesentlichen Infrastruktur, in
Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen; e) Förderung des wirtschaftlichen
Wiederaufbaus und der Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung,
namentlich durch die Koordinierung mit nationalen und regionalen
Organisationen, soweit angezeigt, mit der Zivilgesellschaft, den Gebern
und den internationalen Finanzinstitutionen; f) Anregung
internationaler Bemühungen, zu grundlegenden Aufgaben der Zivilverwaltung
beizutragen; g) Förderung des Schutzes der Menschenrechte; h) Anregung internationaler
Bemühungen, die Kapazität der irakischen Zivilpolizei wiederaufzubauen,
sowie i)
Unterstützung der internationalen Bemühungen zur Förderung einer
Rechts- und Justizreform;Soviel zur
Stellenbeschreibung des UNO-Kofferträgers für die Besatzungsmächte.
9. unterstützt die Bildung
einer irakischen Interimsverwaltung durch das Volk Iraks mit Hilfe der
Behörde und in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten, als eine von
Irakern geleitete Übergangsverwaltung, bis das Volk Iraks eine
international anerkannte, repräsentative Regierung einsetzt, welche die
Verantwortlichkeiten der Behörde übernimmt;Diese Übergangsregierung sind wie in Afghanistan oder
auf dem Balkan (Kosovo) nur die Marionetten der Besatzer. Wie lange dauert
dieser „Übergang“? 5 Jahre, 10 Jahre, 50 Jahre? Das bleibt offen.
10. beschließt, dass mit
Ausnahme der Verbote in Bezug auf den Verkauf oder die Lieferung von
Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial an Irak, ausgenommen
Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, die von der Behörde für die
Zwecke dieser und anderer damit zusammenhängender Resolutionen benötigt
werden, alle Verbote in Bezug auf den Handel mit Irak und die
Bereitstellung von Finanzmitteln oder wirtschaftlichen Ressourcen für
Irak, die mit Resolution 661 (1990) und späteren einschlägigen
Resolutionen, namentlich Resolution 778 (1992) vom 2. Oktober 1992,
verhängt wurden, nicht mehr anwendbar sind;Ab sofort können wieder Geschäfte gemacht werden.
11. bekräftigt, dass Irak
seinen Abrüstungsverpflichtungen nachkommen muss, bittet das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika, den
Rat über ihre diesbezüglichen Tätigkeiten unterrichtet zu halten, und unterstreicht die Absicht des
Rates, sich erneut mit den Mandaten der Überwachungs-, Verifikations- und
Inspektionskommission der Vereinten Nationen und der Internationalen
Atomenergie-Organisation zu befassen, die in den Resolutionen 687 (1991)
vom 3. April 1991, 1284 (1999) vom 17. Dezember 1999 und 1441 (2002) vom
8. November 2002 enthalten sind; Die
UNO-Inspektion wird eingestampft. Die bisherigen Inspektionen der UNO
waren unfähig und unnütz, weil sie den USA nicht den verlangten
Kriegsgrund lieferten.
12. nimmt Kenntnis von der Einrichtung eines
Entwicklungsfonds für Irak, der von der Zentralbank Iraks zu halten ist
und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern zu prüfen ist, die von dem
Internationalen Überwachungsbeirat des Entwicklungsfonds für Irak
gebilligt wurden, und sieht mit Interesse dem baldigen Zusammentreten
dieses Internationalen Überwachungsbeirats entgegen, dem ordnungsgemäß
qualifizierte Vertreter des Generalsekretärs, des Geschäftsführenden
Direktors des Internationalen Währungsfonds, des Generaldirektors des
Arabischen Fonds für soziale und wirtschaftliche Entwicklung und des
Präsidenten der Weltbank angehören werden;Was von „unabhängigen Wirtschaftsprüfern“ zu halten
ist, das wissen wir von ENRON und der New Yorker Börse. Hier sind diese
Wirtschaftsprüfer so sehr „unabhängig“, dass sie von denen „gebilligt“
werden müssen, die sie überprüfen sollen.
13.
stellt ferner fest, dass die Mittel des
Entwicklungsfonds für Irak auf Anweisung der Behörde, im Benehmen mit der
irakischen Interimsverwaltung, für die in Ziffer 14 genannten Zwecke
ausgezahlt werden;
14. unterstreicht, dass der Entwicklungsfonds für
Irak auf transparente Weise für die Deckung des humanitären Bedarfs des
irakischen Volkes, für den wirtschaftlichen Wiederaufbau und die
Instandsetzung der Infrastruktur Iraks, für die weitere Abrüstung Iraks
und zur Deckung der Kosten der irakischen Zivilverwaltung sowie für andere
dem Volk Iraks zugute kommende Zwecke verwendet werden wird;Wenn es um
UNO-Posten geht, ist diese Resolution ganz detailversessen. Wenn es um die
Verwendung der irakischen Reichtümer geht, bleibt sie ganz vage und
verschwommen. Damit ist der Ausplünderung des Irak durch die Besatzer Tür
und Tor geöffnet.
15. fordert die
internationalen Finanzinstitutionen auf dem Volk Iraks beim
Wiederaufbau und bei der Entwicklung seiner Wirtschaft behilflich zu sein
und die Bereitstellung von Hilfe durch die gesamte Gebergemeinschaft zu
erleichtern, und begrüßt die
Bereitschaft der Gläubiger, einschließlich der des Pariser Clubs, eine
Lösung für die Probleme der irakischen Staatsschulden zu finden;Die Gläubiger des Irak sind vor allem
Russland und Frankreich. Ursprünglich hatten die USA dazu aufgefordert,
alle Schulden des Irak streichen zu lassen. Hier werden die Gläubiger
darauf aufmerksam gemacht, dass die USA weiter für Streichung aller
Irak-Schulden sind. Sie wollen die Bodenschätze des Irak nicht für
französische oder russische Kassen fördern, sondern in die eigenen Kasse
lenken.
16. ersucht den
Generalsekretär außerdem, in Abstimmung mit der Behörde seine
Verantwortlichkeiten nach den Resolutionen des Sicherheitsrats 1472 (2003)
vom 28. März 2003 und 1476 (2003) vom 24. April 2003 für einen Zeitraum
von sechs Monaten nach der Verabschiedung dieser Resolution weiter
wahrzunehmen und während dieses Zeitraums die laufende Tätigkeit des
Programms “Öl für Lebensmittel“ (das “Programm“) sowohl am Amts sitz als
auch im Feld auf möglichst kostenwirksame Weise zu beenden und die
Verantwortung für die Verwaltung aller noch verbleibenden Tätigkeiten im
Rahmen des Programms auf die Behörde zu übertragen, indem er unter anderem
die folgenden notwendigen Maßnahmen ergreift:Die Besatzermächte fordern: UNO raus aus dem Irak!
Und die UNO nickt brav ab.
a) möglichst bald den Transport und die
bescheinigte Auslieferung der vom Generalsekretär und den von ihm
bezeichneten Vertretern benannten vorrangigen zivilen Güter zu
erleichtern, in Abstimmung mit der Behörde und der irakischen
Interimsverwaltung, im Rahmen der genehmigten und finanzierten Verträge,
die zuvor von der früheren Regierung Iraks geschlossen wurden, zur
Gewährung humanitärer Hilfe für das Volk Iraks, und dabei
erforderlichenfalls auch Anpassungen der Vertragsbedingungen und der
jeweiligen Akkreditive auszuhandeln, wie in Ziffer 4 d) der Resolution 1472 (2003)
vorgesehen;
b) angesichts der geänderten Umstände in Abstimmung mit der Behörde und
der irakischen Interimsverwaltung den jeweiligen Nutzen eines jeden
genehmigten und finanzierten Vertrags zu überprüfen, um festzustellen, ob
der betreffende Vertrag Gegenstände umfasst, die für die Deckung des
Bedarfs des irakischen Volkes jetzt und während des Wiederaufbaus
erforderlich sind, und Maßnahmen in Bezug auf die Verträge, von denen
festgestellt wird, dass ihr Nutzen fraglich ist, und die jeweiligen
Akkreditive zurückzustellen, bis eine international anerkannte,
repräsentative Regierung Iraks in der Lage ist, eine eigene Entscheidung
zu treffen, ob diese Verträge zu erfüllen sind;Damit sind alle
Verträge, die die frühere irakische Regierung auf unbestimmte Zeit außer
Kraft gesetzt und auf Eis gelegt. Vor allem Frankreich und Russland
schauen in die Röhre!
c) dem Sicherheitsrat innerhalb von
21 Tagen nach der Verabschiedung dieser Resolution den Voranschlag eines
Verwaltungshaushalts zur Prüfung und Beschlussfassung zu unterbreiten, auf
der Grundlage der Mittel, die bereits auf dem gemäß Ziffer 8 d) der Resolution 986 (1995) vom
14. April 1995 eingerichteten Konto reserviert sind, in dem Folgendes
aufgeführt ist: Die UNO muss raus aus dem Irak, und
muss vorher eine ordentliche Bilanz vorlegen. Hier sind die Bestimmungen
wieder ganz detailliert, damit den Besatzungsmächten keine Folgekosten
entstehen. i) alle bekannten und voraussichtlichen
notwendigen Kosten, die den
Vereinten Nationen entstehen, um die fortgesetzte Wahrnehmung der mit der
Durchführung dieser Resolution verbundenen Tätigkeiten zu gewährleisten,
einschließlich der operationellen und Verwaltungsausgaben der jeweiligen
Einrichtungen und Programme der Vereinten Nationen, die für die
Durchführung des Programms am Amtssitz und im Feld verantwortlich
sind; ii) alle bekannten und voraussichtlichen Kosten im
Zusammenhang mit der Beendigung des Programms; iii) alle
bekannten und voraussichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der
Rücküberweisung derjenigen Mittel der Regierung Iraks, die von den
Mitgliedstaaten gemäß dem Ersuchen in Ziffer 1 der Resolution 778 (1992)
dem Generalsekretär zur Verfügung gestellt wurden, sowie iv)
alle bekannten und voraussichtlichen Kosten im Zusammenhang mit dem
Sonderbeauftragten und dem qualifizierten Vertreter des Generalsekretärs,
der benannt wird, um dem Internationalen Überwachungsbeirat anzugehören,
während des vorstehend festgelegten Sechsmonatszeitraums, nach dessen
Ablauf diese Kosten von den Vereinten Nationen getragen
werden; d) die gemäß
Ziffer 8 a) und b) der Resolution 986 (1995)
eingerichteten Konten zu einem einzigen Fonds
zusammenzufassen; e) alle noch ausstehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der
Beendigung des Programms zu erfüllen, so auch die möglichst kostenwirksame
Aushandlung gegebenenfalls erforderlicher Abfindungszahlungen, die aus den
gemäß Ziffer 8 a)
und b)
der Resolution 986 (1995)
eingerichteten Treuhandkonten zu leisten sind, mit denjenigen Parteien,
die zuvor im Rahmen des Programms vertragliche Verpflichtungen mit dem
Generalsekretär eingegangen sind, sowie in Abstimmung mit der Behörde und
der irakischen Interimsverwaltung den künftigen Status der Verträge
festzulegen, welche die Vereinten Nationen und verwandte Einrichtungen der
Vereinten Nationen im Rahmen der gemäß Ziffer 8 b) und d) der Resolution 986 (1995)
eingerichteten Konten eingegangen sind;
f) dem
Sicherheitsrat 30 Tage vor der Beendigung des Programms eine umfassende,
in enger Abstimmung mit der Behörde und der irakischen Interimsverwaltung
entwickelte Strategie vorzulegen, die zur Übergabe aller einschlägigen
Dokumente und zur Übertragung der gesamten operativen Verantwortung von
dem Programm auf die Behörde führt;
17. ersucht den Generalsekretär
ferner, so bald wie
möglich 1 Milliarde US-Dollar aus den nicht ausgeschöpften Mitteln auf den
gemäß Ziffer 8 a) und b) der Resolution 986 (1995)
eingerichteten Konten an den Entwicklungsfonds für Irak zu übertragen und
die von den Mitgliedstaaten gemäß dem Ersuchen in Ziffer 1 der Resolution
778 (1992) dem Generalsekretär zur Verfügung gestellten Mittel der
Regierung Iraks zurück zuüberweisen, und beschließt, dass nach Abzug aller Ausgaben
der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern aus
genehmigten Verträgen und der Kosten für das Programm, die in Ziffer 16 c) beschrieben sind,
einschließlich Restverpflichtungen, alle überschüssigen Mittel auf den
gemäß Ziffer 8 a), b), d)
und
ß der Resolution 986 (1995) eingerichteten Treuhandkonten so bald wie
möglich an den Entwicklungsfonds für Irak übertragen werden;Sollten nach dieser genauen Bilanzierung
noch UNO-Gelder übrig sein, dann fließen die nicht an die UNO zurück,
sondern in die Taschen der Besatzungsmächte.
18.
beschließt, die Funktionen im Zusammenhang
mit den vom Generalsekretär im Rahmen des Programms wahrgenommenen
Beobachtungs- und Überwachungstätigkeiten, einschließlich der Überwachung
der Ausfuhren von Erdöl und Erdölprodukten aus Irak, mit Wirkung vom Tag
der Verabschiedung dieser Resolution zu beenden;“UNO –
raus aus dem Irak!“ Und die UNO nickt ab.
19.
beschließt, den Ausschuss
nach Ziffer 6 der Resolution 661 (1990) nach Ablauf des in Ziffer 16
vorgesehenen Sechsmonatszeitraums aufzulösen, und beschließt ferner, dass der
Ausschuss die Einzelpersonen und Einrichtungen benennt, auf die in Ziffer
23 Bezug genommen wird;
20. beschließt, dass alle Exportverkäufe von
Erdöl, Erdölprodukten und Erdgas aus Irak nach der Verabschiedung dieser
Resolution in Übereinstimmung mit den besten Praktiken auf dem
internationalen Markt erfolgen und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern
geprüft werden, die dem in Ziffer 12 genannten Internationalen
Überwachungsbeirat Bericht erstatten, um Transparenz zu gewährleisten, und
beschließt ferner, dass
abgesehen von der in Ziffer 21 vorgesehenen Ausnahme alle Erlöse aus
solchen Verkäufen in den Entwicklungsfonds für Irak eingezahlt werden, bis
sich eine international anerkannte, repräsentative Regierung Iraks
ordnungsgemäß konstituiert hat;Da winken die künftigen Profite:
„Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas aus dem Irak“, die die bisherige
irakische Regierung nicht frei verkaufen durfte, dürfen jetzt von den
Besatzungsmächten „mit den besten=profitabelsten Praktiken auf dem
internationalen Markt“ verkauft werden.
21.
beschließt ferner, dass 5 Prozent der
in Ziffer 20 genannten Erlöse in den im Einklang mit Resolution 687 (1991)
und späteren einschlägigen Resolutionen geschaffenen Entschädigungsfonds
eingezahlt werden und dass diese Regelung, sofern eine international
anerkannte, repräsentative Regierung Iraks und der Verwaltungsrat der
Entschädigungskommission der Vereinten Nationen, in Wahrnehmung seiner
Befugnisse betreffend die Methoden zur Gewährleistung der Zahlungen an den
Entschädigungsfonds, nichts anderes beschließen, für eine ordnungsgemäß
konstituierte, international anerkannte und repräsentative Regierung Iraks
und ihre Nachfolger bindend ist;Bisher mussten aus den beschränkten Verkäufen 25% in
einen Fonds der UNO eingezahlt werden. „Fünf Prozent der Erlöse“ ist eine
Ministeuer, die sich die Besatzer hier selber auferlegen. Damit sollen die
Entschädigungen aus früheren Kriegen des Irak bezahlt werden. Ich glaube
nicht, dass der Iran, der einen langen und opfervollen Krieg mit dem Irak
geführt hatte, davon auch was abbekommt.
22.
beschließt ferner, angesichts der Bedeutung der
Bildung einer international anerkannten, repräsentativen Regierung Iraks
sowie des Umstands, dass der rasche Abschluss der Umstrukturierung der
Schulden Iraks wie in Ziffer 15 erwähnt wünschenswert ist, dass, sofern
der Rat nichts anderes beschließt, Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas aus
Irak bis zum Eigentumsübergang an den Erstkäufer bis zum 31. Dezember 2007
Immunität von Rechtsverfahren genießen und keiner Form von Pfändung,
Forderungspfändung oder Zwangsvollstreckung unterliegen, dass alle Staaten
die nach ihrer innerstaatlichen Rechts -ordnung erforderlichen Maßnahmen
ergreifen, um diesen Schutz zu gewährleisten, und dass die Erlöse und
Verpflichtungen, die aus solchen Verkäufen hervorgehen, sowie der
Entwicklungsfonds für Irak Vorrechte und Immunitäten genießen, die denen
der Vereinten Nationen entsprechen, mit der Ausnahme, dass die genannten
Vorrechte und Immunitäten nicht auf Rechtsverfahren Anwendung finden
werden, in denen ein Rückgriff auf solche Erlöse oder Verpflichtungen
notwendig ist, um Haftungsansprüche für Schäden im Zusammenhang mit
Umweltunfällen, namentlich dem Auslaufen von Erdöl, zu befriedigen, die
sich nach der Verabschiedung dieser Resolution ereignen; Wenn die Gläubiger (vor allem Frankreich und
Russland) ihre Ansprüche nicht durch Pfändung des irakischen Öls geltend
machen können, dann sind ihre Ansprüche nicht das Papier wert, auf dem sie
stehen. Faktisch sind damit die irakischen Auslandsschulden gestrichen.
23. beschließt, dass alle
Mitgliedstaaten, a) in denen sich Gelder oder andere finanzielle Vermögenswerte oder
wirtschaftliche Ressourcen der früheren Regierung Iraks oder seiner
staatlichen Organe, Unternehmen oder Einrichtungen befinden, die zum
Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Resolution außerhalb Iraks belegen
sind, oder b) in
denen sich Gelder oder andere finanzielle Vermögenswerte oder
wirtschaftliche Ressourcen befinden, die von Saddam Hussein oder anderen
hohen Amtsträgern des ehemaligen irakischen Regimes und ihren
unmittelbaren Familienangehörigen, einschließlich Einrichtungen, die in
ihrem Eigentum stehen oder direkt oder indirekt von ihnen oder von in
ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnden Personen kontrolliert
werden, außerhalb Iraks verbracht oder von ihnen erworben wurden, diese
Gelder oder anderen finanziellen Vermögenswerte oder wirtschaftlichen
Ressourcen unverzüglich einfrieren und, sofern diese Gelder oder anderen
finanziellen Vermögenswerte oder wirtschaftlichen Ressourcen nicht selbst
Gegenstand eines vorherigen Pfandrechts oder einer vorherigen Entscheidung
eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind,
sofort ihre Übertragung an den Entwicklungsfonds für Irak veranlassen, mit
der Maßgabe, dass Ansprüche von Privatpersonen oder nichtstaatlichen
Stellen auf diese übertragenen Gelder oder anderen finanziellen
Vermögenswerte, sofern sie nicht anderweitig geregelt werden, der
international anerkannten, repräsentativen Regierung Iraks vorgelegt
werden können, und beschließt
ferner, dass alle solchen Gelder oder anderen finanziellen
Vermögenswerte oder wirtschaftlichen Ressourcen die gleichen Vorrechte und
Immunitäten und den gleichen Schutz genießen, die in Ziffer 22 vorgesehen
sind; Die Besatzungsmächte erheben
Anspruch auf alle irakischen Vermögen in aller Welt, und die UNO nickt ab.
24. ersucht den Generalsekretär, dem Rat in
regelmäßigen Abständen über die Arbeit des Sonderbeauftragten im Hinblick
auf die Durchführung dieser Resolution sowie über die Tätigkeit des
Internationalen Überwachungsbeirats Bericht zu erstatten, und ermutigt das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von
Amerika, den Rat in regelmäßigen Abständen über die Anstrengungen zu
unterrichten, die sie im Rahmen dieser Resolution unternehmen;Die Besatzungsmächte werden „ermutigt“ der UNO zu
berichten. Sie sind also der UNO zu nichts verpflichtet, nicht einmal zur
Berichterstattung. Die UNO hat die politische und wirtschaftliche Macht
vollständig auf die Besatzungsmächte übertragen.
25.
beschließt, die
Durchführung dieser Resolution innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer
Verabschiedung zu überprüfen und weitere gegebenenfalls erforderliche
Schritte zu prüfen;
26.
fordert die Mitgliedstaaten und die
internationalen und regionalen Organisationen auf zur Durchführung dieser
Resolution beizutragen;
27. beschließt, mit dieser Angelegenheit
befasst zu bleiben.
Resümee: Diese Resolution
billigt nachträglich die Eroberung des Irak. sanktioniert die unbefristete
Besetzung des Irak durch die USA und Großbritannien und gibt diesen
Besatzungsmächten Zugriff auf alle irakischen Bodenschätze und Ressourcen.
Die „zivilisierten Staaten“ schenken dem Irak „Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie“ und erhalten dafür die Verfügung über alle Reichtümer des
Irak. Mit dieser UNO-Resolution werden alle Errungenschaften von 50
Jahre Entkolonialisierung zunichte gemacht. Diese UNO-Resolution ist
ein Dokument zur Errichtung einer neuen Kolonialherrschaft über den Irak
und über mögliche Folgestaaten im Nahen Osten. Es ist ein Dokument der
Schande.
Anmerkung: Was Kolonisation heißt, hat Geheimrat Dernburg,
der Leiter der Kolonialabteilung im deutschen Auswärtigen Amt, 1907
präzise beschrieben: Kolonisation „heißt die Nutzbarmachung des Bodens,
seiner Schätze, ... und vor allem der Menschen zugunsten der Wirtschaft
der kolonisierenden Nation, und diese ist dafür zu der Gegengabe ihrer
höheren Kultur, ihrer sittlichen Begriffe, ihrer besseren Methoden
verpflichtet.“ (zit. n. W. Westphal, Geschichte der deutschen Kolonien,
1984: 253f.) Wal Buchenberg,
30.5.2003. |