Todesstrafe

 

1. Mit den gesellschaftlichen Verhältnissen ist auch festgelegt, welches Verhalten die Regel und

was ein krimineller Regelverstoß ist

 

Gesetze bestrafen nicht nur Verbrecher, sie machen sie auch.

Es sind „nicht so sehr die besonderen politischen Einrichtungen eines Landes ... als vielmehr die grundlegenden Bedingungen der modernen bürgerlichen Gesellschaft im Ganzen, die eine durchschnittliche Anzahl Verbrechen in einem gegebenen nationalen Teil der Gesellschaft hervorbringen....“. K. Marx, Die Todesstrafe, MEW 8, 508.

 

Es hängt „in gewissem Grade von der offiziellen Gesellschaft (= der herrschenden Klasse) ab, bestimmte Verletzungen ihrer Regeln als Verbrechen oder nur als Vergehen zu stempeln. Diese Differenz in der Beurteilung, ... entscheidet über das Schicksal von Tausenden von Menschen und über den moralischen Ton der Gesellschaft. Das Gesetz selbst kann nicht nur das Verbrechen bestrafen, sondern es auch hervorrufen ....“ K. Marx, Bevölkerung, MEW 13, 492f.

 

2. Todesstrafen sind ein Terrormittel,

kein Akt der Gerechtigkeit

„Es ist ... schwer, wenn nicht gar unmöglich, ein Prinzip aufzustellen, womit man die Berechtigung und Zweckmäßigkeit der Todesstrafe in einer auf ihre Zivilisation stolzen Gesellschaft zu begründen vermöchte.

Man hat die Strafe gewöhnlich verteidigt als ein Mittel zur Besserung oder zur Einschüchterung. Aber welches Recht hat man, mich zu strafen, um andere zu bessern oder einzuschüchtern? Außerdem gibt es so etwas wie die Statistik, und es gibt die Geschichte, und beide beweisen voll und ganz, dass die Welt seit Kain durch Strafen weder gebessert noch eingeschüchtert worden ist. Ganz im Gegenteil. ...

Wenn wir die Dinge offen aussprechen und auf alle Umschreibungen verzichten, so ist die Strafe nichts anderes als ein Verteidigungsmittel der Gesellschaft gegen die Verletzung ihrer Lebensbedingungen, was auch immer deren Inhalt sein mag. –

Was für eine Gesellschaft ist das aber, die kein besseres Instrument ihrer Verteidigung kennt als den Henker ...?

Wenn ... Verbrechen, sobald man sie in großer Zahl beobachtet, in ihrer Häufigkeit und Art die Regelmäßigkeit von Naturerscheinungen zeigen, ... besteht da nicht die Notwendigkeit – statt den Henker zu verherrlichen, der eine Reihe Verbrecher beseitigt, nur um wieder Platz für neue zu schaffen –, ernstlich über die Änderung des Systems nachzudenken, das solche Verbrechen züchtet?“ K. Marx, Die Todesstrafe, MEW 8, 507ff.

Siehe auch den Artikel:

Juristerei und Justiz

-> Diskussionsforum

Zur Zitierweise:

Wo es dem Verständnis dient, wurden veraltete Fremdwörter, alte Maßeinheiten und teilweise auch Zahlenbeispiele zum Beispiel in Arbeitszeitberechnungen modernisiert und der Euro als Währungseinheit verwendet. Dass es Karl Marx in Beispielrechnungen weder auf absolute Größen noch auf Währungseinheiten ankam, darauf hatte er selbst hingewiesen: „Die Zahlen mögen Millionen Mark, Franken oder Pfund Sterling bedeuten.“ Kapital II, MEW 24, 396.

Alle modernisierten Begriffe und Zahlen sowie erklärende Textteile, die nicht wörtlich von Karl Marx stammen, stehen in kursiver Schrift. Auslassungen im laufenden Text sind durch drei Auslassungspunkte kenntlich gemacht. Hervorhebungen von Karl Marx sind normal fett gedruckt. Die Rechtschreibung folgt der Dudenausgabe 2000. Quellenangaben verweisen auf die Marx-Engels-Werke, (MEW), Berlin 1956ff.