Werden Abgeordnete gekauft?
Unverforenheit gehört mit zur Grundausstattung unserer Politiker. Der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Brandner antwortete auf die Frage: "Kämen Sie mit 345 bzw. 331 Euro über die Runden? - Ja. (Junge Welt, 17.1.05)
Gleichzeitig kassieren solche Parlamentarier von drei oder vier Stellen gleichzeitig. Wer aber meint, das sei Bestechung, der kennt nicht den schlitzohrigen Bestechungsparagraphen unseres StBG:
Der 334 STGB "Bestechung" lautet: "(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Wie beim Barzahlungs-Kauf müssen sich hier Käufer (Bestecher) und (Verkäufer) Bestochener über Kaufgegenstand und Kaufpreis einigen. Eine strafbare Handlung liegt nur dann vor, wenn die Zahlung der Geldsumme oder das Gewähren einer Vergünstigung gleichzeitig abhängig gemacht wird, von einer konkreten Gegenleistung des Amtsträgers. Etwas anderes als Barzahlungs-Kauf kennt unser Strafgesetzbuch nicht. Fallen wie beim Kreditkauf Zahlung und bezahlte Leistung zeitlich auseinander, dann ist das keine Bestechung mehr.
So wurden zwar unserem Exkanzler Kohl zwar Millionen zugesteckt, aber er hat dafür keine konkrete Gegenleistung versprochen, also handelte es sich um keine strafbare Bestechung.
Für alle Fälle ist noch eine Notbremse in das Gesetz eingebaut: Falls der Bestochene eine Diensthandlung verspricht, die seinen Amtspflichten entspricht und durch die er seine Dienstpflichten nicht verletzt, dann handelt es sich ebenfalls nicht um Bestechung. Kölner Müllentsorgung Trieneken Es ist doch unsere Amtspflicht, Aufträge an Firmen zu vergeben! Leuna Es war doch unsere Amtspflicht, DDR-Betriebe billig zu verscherbeln. Im Rahmen der Amtspflichten ist (fast) jede Begünstigung erlaubt.
In Zeiten, in denen die Parlamentarier Leistungen des Staates ständig kürzen und die Gebühren und Steuern anheben, melden sogar unsere braven Journalisten Bedenken an. Margaret Heckel von der Financial Times ergriff da die Flucht nach vorn und meinte: Firmen, die Einfluss nehmen wollen, brauchen keine Parlamentarier - sie gehen direkt zum Chef.
M. Heckel: Hildegard Müller, Jann-Peter Janssen, Ulrike Flach, Hans-Jürgen Uhl - kannten Sie diese Damen und Herren vor zwei Wochen Alle sind Bundestagsabgeordnete aus der dritten Reihe des Parlamentes. Keiner hat bislang in irgendeiner politischen Frage eine wichtige Rolle gespielt. Ob die Firmen, die diese Damen und Herren mit Nebenjobs versorgen, wirklich glauben, sie könnten sich so Einfluss verschaffen Eines übersieht Frau Heckel hier geflissentlich: Die Hinterbänkler von heute sind Minister und Staatssekretäre von morgen. Parlamentariergewissen reifen langsam und müssen vom Kapital langfristig herangezogen und gepflegt werden. Trotzdem lohnt der Blick auf die Minister und Staatssekretäre von heute: M.
Heckel: (...) Wer sich aber dafür interessiert, wie
wirklich Einfluss auf politische Entscheidungen genommen wird, sollte
woanders hinsehen - und zwar in die Chefbüros der Ministerien und des
Kanzleramtes und in die zahlreichen Konzernrepräsentanzen in Berlin und
Brüssel. Frau Heckel kommt zu dem Schluss: Unabdingbar allerdings ist Transparenz. Wenn im Hause von Finanzminister Hans Eichel Experten von, sagen wir, der Y-Bank beim Finanzmarktfördergesetz X mitarbeiten, müssen alle Konkurrenten von der A- bis zur Z-Bank Bescheid wissen. Schon dies wird dann dafür sorgen, dass ein Gesetz für die ganze Finanzmarktbranche entsteht und nicht nur für die X-Bank. Analog dazu müssen die Firmen mitteilen, wer an Ex-Politikern auf ihrer Payroll steht - und was sie dort machen. Und wünschenswert wäre auch, dass wir über die Teilnehmer der Kungelrunden des Kanzlers informiert werden. Was dort gekungelt wurde, findet die Presse in der Regel ohnehin selbst raus. Manchmal mit Verspätung, aber dann ist der Skandal dafür umso größer. (...) (FTD, 17.1.05) Mein Resümee: Zitate
Aus der FTD vom 17.1.2005,
http://www.ftd.de/pw/de/1105773034657.htmlnv=skyx Jungen Welt: http://www.jungewelt.de/2005/01-17/020.php Wal Buchenberg 17.01.05 |
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